Der Bundestag hat heute mit den Stimmen der Ampel-Fraktionen das sogenannte Sicherheitspaket beschlossen, das als Reaktion auf den islamistisch motivierten Messeranschlag von Solingen erarbeitet wurde und neben Verschärfungen beim Asylrecht und der Terrorismusbekämpfung Änderungen beim Waffenrecht umfasst. So werden künftig generelle Messerverbote im öffentlichen Raum ausgeweitet. Unter anderem für Jäger gibt es davon explizite Ausnahmen. Die Anordnung der Durchsuchung durch Waffenbehörden wurde ebenfalls gestrichen. Im Bundesrat wurden Teile des Sicherheitspakets gestoppt, die Änderungen beim Waffenrecht waren jedoch in der Länderkammer nicht zustimmungspflichtig.
Dazu BJV-Vizepräsident Roland Weigert, der auch Vorsitzender des Schießausschusses ist:
„Wie befürchtet ist das Sicherheitspaket im Eiltempo durch den Bundestag getrieben worden, ohne dabei bestmögliche Rechtssicherheit zu schaffen. Durch den intensiven Dialog unseres Präsidenten Ernst Weidenbusch mit den Entscheidungsträgern im Bundesinnenministerium und der Politik ist es gelungen, wenigstens dafür zu sorgen, dass insbesondere die Jäger neben weiteren Berechtigten vom neuen Messerverbot explizit ausgenommen sind und Messer weiter mit sich führen dürfen. Diese Zusage der Politik muss auch im Verwaltungsvollzug eingehalten werden. Die ursprünglich geplante und von uns massiv kritisierte Regelung, Mitarbeitern von Landratsämtern anstelle von Richtern und Staatsanwälten die Entscheidung über Durchsuchungen und Beschlagnahmen einzuräumen, konnte von uns verhindert werden.“
Text: Ursula Hoffmann, BJV / Bild: Bumble Dee – stock.adobe.com