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Biotope

Was gilt als ein Biotop?  

Unter gesetzlichem Schutz als sogenannte Biotope stehen unter anderem:

  • Streuobstwiesen 
  • Naturdenkmäler
  • Höhlenreiche Altbäume und Totholzbäume
  • Gewässersäume, Landröhrichte, Pfeifengraswiesen
  • wärmeliebende Säume
  • Moorwälder, Magerrasen, Felsheiden, alpine Hochstaudenfluren

Aber auch landschaftsprägende Alleen und Hecken und arten- und strukturreiches Dauergrünland.

Außerdem gelten bestimmte Tier- und Pflanzenarten als besonders bzw. streng geschützt.

Biotope sind nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und dem Bayerischen Naturschutzgesetz (BayNatSchG) geschützt. Das bedeutet, dass sich für die Nutzung und Bewirtschaftung von Biotopflächen Einschränkungen ergeben können.

Gesetzlich geschützte Biotope dürfen nicht zerstört oder erheblich beeinträchtigt werden. Als rechtliche Grundlagen hierfür dienen:

  • bestehende Gesetze, wie § 30 und § 39 BNatSchG sowie Art. 23 und Art. 16 BayNatSchG, die bestimmte Biotoptypen unter besonderen Schutz stellen, sowie
  • das Verschlechterungsverbot in Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung oder in europäischen Vogelschutzgebieten (§ 33 und § 34 BNatSchG) und
  • Schutzgebietsverordnungen.

Dazu können für einzelne Flächen unabhängig vom Biotopschutz auch noch weitere Schutzbestimmungen gelten. Beispiele sind die Vorschriften für besonders geschützte oder streng geschützte Arten (§ 44 BNatSchG) oder kommunale Baumschutzverordnungen.

Lebensraum Hecke: Wie Jäger und Landwirte wichtige Biotope für Vögel, Amphibien, Hase & Co. erhalten

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Mehr Informationen

Hecken sind prägende Elemente der Kulturlandschaft. Sie verbessern durch ihre vielfältigen Funktionen den Lebensraum in der Feldflur.

Bis zu 90 verschiedene Gehölze kommen in stufig aufgebauten Hecken vor. In diesem vielfältigen Lebensraum mit unterschiedlichen Licht- und Temperaturverhältnissen konnten insgesamt 7.000 verschiedene Tierarten nachgewiesen werden.

Sie sind ein wichtiges Strukturelement für Deckung und Setz- und Brutplätze sowie Nahrungsreservoir für unsere Wildtiere.

Allgemeines

Geschützte Biotope Allgemeines

  • Biotop: Bestimmter Lebensraum für eine Gemeinschaft von Tier- und Pflanzenarten
    • Sekundärbiotop: Durch Menschen entstandene Biotope, die häufig von Pionierarten besiedelt werden und Rückzugsort für seltene Arten sind. 
      • Beispiele: Kies- und Sandgruben, Bagger- und Stauseen, Steinbrüche
      • Tierarten: Uferschwalben, Eisvögel, Amphibien
  • 10 % der Landesfläche soll ein Biotopverbund sein (§ 20 BNatSchG).
  • Biozönose: Lebensgemeinschaft von Tieren und Pflanzen in einem Biotop

Habitat: Lebensraum einer bestimmten Tier- oder Pflanzenart

Biotope mit besonderer Bedeutung werden gesetzlich geschützt (§ 30 BNatSchG)

  • Artenreiche Biotope
  • In der Fläche bedrohte Biotope

Es gilt ein Verbot von Handlungen, die zu einer Beeinträchtigung führen können

  • Zum Beispiel ist die Anlage von Wildäckern in gesetzlich geschützten Biotopen verboten.

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