Artenvielfalt fördern

Sie möchten aktiv werden und in Ihrem Revier artenreiche Lebensräume schaffen?

Wir geben Ihnen mit den folgenden Punkten die Informationen, die Sie für die Beantragung von Fördergeldern über den BJV benötigen.
Neben den vom BJV geförderten Naturschutzmaßnahmen existieren Agrarumweltprogramme wie das Kultur- und Landschaftsprogramm (KULAP) und das Vertragsnaturschutzprogramm (VNP), über die Landwirte/Grundbesitzer unter Berücksichtigung von Bewirtschaftungsauflagen bestimmte Förderungen erhalten können.


1. Antragsformular anfordern/besorgen

Sie können die unten stehenden Anträge herunterladen oder auch telefonisch anfordern unter der Nummer:

089 / 990234-0

2. Antragsformular ausfüllen und mit aufgeführten Unterlagen an BJV senden

Bayerischen Jagdverband, Hohenlindner Straße 12, 85622 Feldkirchen

Bitte warten Sie den Zuwendungsbescheid ab! Erst danach kann die Maßnahme vor Ort umgesetzt werden wie z.B. der Kauf von Samen und deren Aussaat. *

3. Nach Abschluss der Maßnahme

  • Verwendungsnachweis (wie im Zuwendungsbescheid aufgeführt) mit entsprechenden Originalbelegen zur Erstattung einreichen
  • Bei Anträgen zur Brauchtumspflege bereits erledigt

4. Prüfung und Auszahlung durch BJV

Die strenge Einhaltung der Formalitäten ist wegen der Verwendung öffentlicher Gelder und wegen der Gemeinnützigkeitsfragen ohne Ausnahme notwendig!

*Hier gibt es zwei Ausnahmen:

  • Bei Anträgen zur Brauchtumspflege wird die Maßnahme zuerst umgesetzt (z.B. Kauf von Hörnern), danach der Verwendungsnachweis erbracht und dann der Zuwendungsbescheid erstellt.
  • Bei Anträgen zum Jagdhundewesen ist kein Zuwendungsbescheid notwendig.

Weitere Förderprogramme 

Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM)

Der Fördervollzug für das Kulturlandschaftsprogramm sowie das Vertragsnaturschutzprogramm inklusive Erschwernisausgleich liegt bei den Ämtern für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. Die politische, fachliche und finanzielle Rahmenkompetenz für das Kulturlandschaftsprogramm liegt beim Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, für das Vertragsnaturschutzprogramm inklusive Erschwernisausgleich beim Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz.

Weitere Förderprogramme 

Kulturlandschaftsprogramm (KULAP) 

Mit dem Kulturlandschaftsprogramm gewährt Bayern bereits seit 1988 den Landwirten Ausgleichszahlungen für freiwillige umweltschonende Bewirtschaftungsmaßnahmen. Das neue Kulturlandschaftsprogramm gliedert sich entsprechend der Ausrichtung der landwirtschaftlichen Betriebe in Maßnahmen für Grünland, für Ackerland und für Sonderbereiche wie z. B. Spezialkulturen oder die Teichwirtschaft. Erstmalig wird im KULAP auch die Bewirtschaftung kleiner Strukturen honoriert. 

Um den gesellschaftlichen Herausforderungen Rechnung zu tragen, wurde das bewährte Programm im vergangenen Jahr gezielt weiterentwickelt und um neue Maßnahmen zum Gewässer-, Boden- und Klimaschutz sowie zur Förderung der Biodiversität und zum Erhalt der Kulturlandschaft ergänzt. Das Programm stellt ein großes Angebot an produktionsintegrierten Maßnahmen zur Verfügung, mit denen sowohl Ressourcen geschont als auch gleichzeitig Lebensmittel erzeugt werden können. Vielfältige Kombinationsmöglichkeiten – auch mit den freiwilligen Öko-Regelungen in der 1. Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik – sorgen dafür, dass maßgeschneiderte Lösungen für die unterschiedlichsten Betriebstypen möglich sind.

Flankiert wird das neue KULAP von weiteren Agrarumwelt- und Tierwohlmaßnahmen. Im Einzelnen sind dies die Förderung des ökologischen Landbaus sowie Maßnahmen zur moorbodenschonenden Bewirtschaftung (“Moorbauernprogramm”).

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Weitere Förderprogramme 

Investive Maßnahmen im KULAP 

Im Rahmen des Kulturlandschaftsprogramms können zusätzlich zu den oben genannten Maßnahmen auch Investitionen gefördert werden. Dies gilt für die Erneuerung von Hecken und Feldgehölzen (I80), die Pflege von Streuobstbäumen (I82), die Einrichtung von Agroforstsystemen (I84), den Wiederaufbau von Steinmauern in Weinbausteillagen (I86) sowie die Anlage von Struktur- und Landschaftselementen (I88).

Gemeinsame Richtlinie zur Förderung von Agrarumwelt-, Klima- und Tierschutzmaßnahmen (AUKM) in Bayern 2024 – 2028 (Änderungsfassung vom 15. Mai 2024)

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