Jagdhaftpflicht­versicherung

Die Jagdhaftpflichtversicherung schützt Jäger vor finanziellen Risiken, die durch Jagdunfälle oder Schäden an Dritten entstehen. In den meisten Jagdhaftpflichtversicherungen sind Jagdhunde bis zu drei Jahren während der Ausbildung oder nach bestanderer Prüfung mitversichert. Oft gilt dieser Schutz auch für Schäden außerhalb der Jagd. Fragen Sie bei Ihrem Versicherer nach!

Jagdhunde-Unfall-Gruppen­versicherungs­vertrag

Die BJV-Mitglieder sind mit deren Jagdhunden solidarisch über einen Jagdhunde-Unfall-Gruppenversicherungsvertrag versichert. Diese haftet bei Unfallschäden die den Jagdhunden der Vereinsmitglieder auf Gesellschaftsjagden (ab 5 Personen, z.B. Baujagd, Treibjagd, Drückjagd inklusive Maisjagd, usw.) in ganz Deutschland und an Bayern angrenzendem Ausland passieren. Die Schadenmeldung erfolgt direkt über die GOTHAER mit dem entsprechenden Schadenanzeige-Formular.

Zu diesem bestehenden Gruppen-Hunde-Unfallvertrag kann der Hundeführer, als BJV-Mitglied einen ganzjährigen Unfallschutz für seinen Jagdhund abschließen. Dieser Einzelvertrag deckt alle Unfälle ab, die der Hund bei der Jagd (unabhängig der teilnehmenden Personen) erleidet.

Unabhängig vom Gruppenvertrag und  Einzelvertrag können Jagdleiter die teilnehmenden Jagdhunde auf deren Bewegungsjagden durch eine Tages-Versicherung versichern. 

Sollte ihr Hund erkranken oder sich ernsthaft verletzen, können Sie dies mit einer Hundekranken-/OP-Versicherung  absichern.

Weitere Versicherungen in Sachen Jagd finden Sie unter: www.jagd-bayern24.de