Skip to main content
Krankheitsmonitorings

Gesundheitsstatus Feldhase

Leittierarten als Indikatoren für eine nachhaltig genutzte Landschaft

Die Veränderungen der Agrarstrukturen in den letzten Jahren haben zu einem dramatischen Rückgang der Artenvielfalt geführt. Maßnahmen zur Optimierung von Lebensräumen sind für Arten der Agrarlandschaft, wie Feldhase, Fasan und Rebhuhn, dringend erforderlich.

Die Streckenzahlen des Feldhasen befinden sich seit Jahren auf dem „Sinkflug“. Diesem Negativtrend muss auf den Grund gegangen werden. Für die Ursachenforschung ist es erforderlich, eine ganze Reihe von Einflussfaktoren wie Flächennutzung, Witterung und Prädation zu beleuchten, aber auch den Gesundheitsstatus von Populationen zu erfassen. 

SchließenMehr lesen
Krankheitsmonitorings

Monitoring Gesundheitsstatus Feldhase

Zur Erfassung des Gesundheitsstatus´ bei bayerischen Feldhasen sind Erhebungen aus ganz Bayern dringend erforderlich. Um einen Überblick über die Gesundheit von Feldhasen in Bayern besser beurteilen zu können, hat der BJV zusammen mit dem Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) vor einigen Jahren eine Monitoringstudie initiiert, in deren Rahmen notgetötete/erlegte Feldhasen sowie Totfunde einer umfassenden Untersuchung zugeführt werden. Neben einer allgemeinen pathologisch-anatomischen Untersuchung werden bakteriologische, virologische und parasitologische Untersuchungen durchgeführt. Anschließend wird Probenmaterial asserviert, um zu einem späteren Zeitpunkt ggf. auf Umweltgifte testen zu können.

Bitte unterstützen Sie unser nun bereits seit einigen Jahren laufendes Projekt, in dem Sie erlegte Tiere, aber auch Totfunde an das LGL in Oberschleißheim oder Erlangen einsenden bzw. dort abliefern.

Da jede Probe wertvolle Hinweise liefern könnte, bitten wir um die Abgabe/Einsendung von Tieren/Untersuchungsmaterial nach Möglichkeit aus ganz Bayern.

Um einen Eindruck von der Konstitution eines Tieres zu bekommen, wäre es sehr wichtig, den ganzen Tierkörper zur Untersuchung zu geben. Da leider keine Vergütung möglich ist, und wir natürlich um das Erlebnis eines Bratens aus einem frisch erlegten Tier wissen, ist es auch möglich, nur die Organe plus Kopf einer Untersuchung zuzuleiten. Das Personal der Pathologie bittet jedoch darauf zu achten, dass Organproben nicht zu sehr gequetscht werden. Ein Transport in einem verschließbaren und wasserdichten Plastikgefäß wäre hierbei hilfreich.

Optimal wäre es natürlich, wenn Sie die Möglichkeit hätten, die Tierkörper bzw. die Organproben direkt an den zwei Untersuchungseinrichtungen zu den angegebenen Zeiten (siehe Rückseite Einsendeschein) abzugeben. Die Untersuchungen sind für Sie kostenlos. Bei einem Versand bitten wir Sie, die Versandkosten zu übernehmen.

Generell sollte man das Untersuchungsgut vor dem Verpacken auskühlen lassen. Im Anschluss muss, sowohl bei persönlicher Abgabe als auch beim Versand, darauf geachtet werden, dass das Probenmaterial so verpackt wird, dass nichts von dem Inhalt nach außen gelangt.

Die Verpackung, bestehend aus drei Bestandteilen, soll folgende Bedingungen erfüllen:

– eine wasserdichte Primärverpackung (z.B. Gefrierbeutel)

– eine wasserdichte Sekundärverpackung

– eine ausreichend feste Außenverpackung.

Der Versand sollte am besten gekühlt (z.B. mit Kühlakkus) erfolgen. In Ausnahmefällen, z.B. bei fortgeschrittenen Grad der Verderbnis, ist ein Versand im gefrorenen Zustand möglich.

Bitte verschicken Sie die Proben nach Möglichkeit nicht an einem Freitag. Die Proben können aber direkt beim LGL zu den angegebenen Öffnungszeiten abgegeben werden.

Auch bei der direkten Überbringung von Proben an das LGL ist es erforderlich, diese entsprechend zu verpacken, um den Personenschutz innerhalb des LGL zu gewährleisten.

Für eventuell eintretende Schäden durch Nichtbeachten der Verpackungsvorgaben (nachzulesen in den Richtlinien von Dt. Post, DHL und anderen Kurierunternehmen) trägt der Absender grundsätzlich die haftungsrechtlichen Folgen.

Dem Untersuchungsmaterial muss ein vollständig ausgefüllter Einsendeschein beigelegt werden. Nach dem Abschluss der Untersuchungen wird Ihnen das Ergebnis vom LGL mitgeteilt. Ebenso erhält der BJV eine Kopie des Einsendescheins sowie des Ergebnisberichtes für unsere Auswertungen. Einen Ergebnisbericht zum jeweiligen Untersuchungsjahr veröffentlicht der Verband in seinen Fachmedien, der JiB und/oder im Rahmen eines Landesjägertages.

Wenn Sie Fragen zu dem genannten Monitoring haben, können Sie sich gerne an die Geschäftsstelle, Frau Dr. Claudia Gangl, Tel.: 089/990234-14 oder per Email: claudia.gangl@jagd-bayern.de, wenden.

Wir bedanken uns für Ihre tatkräftige Unterstützung.

Feldhasen-Monitoring

Untersuchung von Feldhasen am Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (Quelle u.a. LGL-Homepage)

In Bayern wird das Hasenpestgeschehen vom LGL seit 2007 verfolgt, seit 2012 besteht darüber hinaus auch eine Kooperation des LGL mit dem Bayerischen Jagdverband in Form eines sog. Feldhasenmonitorings – Überprüfung des Gesundheitszustandes von Feldhasen. Bei den dem LGL zur Untersuchung überlassenen Feldhasen steht die Erforschung infektiöser Krankheits- bzw. Todesursachen im Vordergrund.

Feldhasen-Monitoring: Erkenntnisse seit Beginn der Untersuchung

Dr. Matthias Müller

Die Feldhasenpopulation in Deutschland ist in den letzten 50 Jahren kontinuierlich zurückgegangen. Neben klimatischen Veränderungen beeinflussen auch Faktoren wie der Rückgang an Äsungs- und Deckungsmöglichkeiten – etwa durch die Ausweitung von Gewerbe- und Wohnflächen sowie die Intensivierung der Landwirtschaft – den Bestand. Zudem spielen der zunehmende Straßenverkehr und möglicherweise auch Krankheiten eine Rolle bei diesem Rückgang.

Seit Oktober 2012 arbeitet das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) gemeinsam mit dem Bayerischen Jagdverband an einem Feldhasen-Monitoring. Bis Ende 2024 wurden im Rahmen dieser Untersuchung 1032 verendete oder klinisch auffällig erlegte Hasen am LGL pathologisch sowie mikrobiologisch und parasitologisch untersucht; gesund erlegte Tiere oder solche, die nur in Teilen eingesandt wurden oder aufgrund fortgeschrittener Zersetzung nicht mehr beurteilbar waren, wurden dabei nicht berücksichtigt. Ziel ist es, herauszufinden, welche Krankheiten bei den Feldhasen besonders häufig auftreten und ob sie den Rückgang der Population beeinflussen.

Besonderes Augenmerk liegt auf Infektionskrankheiten, vor allem auf Zoonosen – also Krankheiten, die vom Tier auf den Menschen übertragen werden können. Zu den wichtigsten Zoonosen beim Feldhasen zählen die Brucellose und die Tularämie. Im Folgenden werden diese Krankheiten sowie weitere festgestellte Erkrankungs- und Todesursachen näher erläutert (siehe Abbildung).

Wichtige Zoonosen bei Feldhasen: Tularämie und Brucellose

Die Tularämie, auch bekannt als Hasen- oder Nagerpest, wird in Bayern durch das Bakterium Francisella tularensis subspecies holarctica verursacht. Im Rahmen des Monitorings wurde die Krankheit bei 312 Hasen nachgewiesen und gilt damit als häufigste Todesursache bei den untersuchten Tieren. Die Nachweise zeigen über die Jahre hinweg nur geringe Schwankungen um einen Durchschnittswert von etwa 30 %. Die Erkrankung wurde bislang in 51 Landkreisen, 8 kreisfreien Städten und in allen Regierungsbezirken Bayerns festgestellt (siehe Abbildung). Typische Befunde sind eine stark vergrößerte Milz und Gewebsuntergänge in den Lymphknoten (siehe Abbildungen). Aufgrund des akuten Krankheitsverlaufs treten selten chronische Formen mit Abszessen in den Organen auf. Milzschwellungen können auch bei anderen Krankheiten wie Pseudotuberkulose, Pasteurellose oder Amyloidose vorkommen, weshalb eine genaue Diagnose wichtig ist. Für den Menschen treten Infektionen vor allem im Spätsommer und Herbst auf und äußern sich meist durch grippeähnliche Symptome oder geschwürartige Veränderungen an der Eintrittsstelle mit geschwollenen regionären Lymphknoten.

Während die Tularämie in Bayern weit verbreitet ist, wurden Brucellose-Fälle beim Feldhasen bisher nur vereinzelt in Süddeutschland festgestellt (insgesamt 9 Fälle, 0,9%). Erreger ist Brucella suis Biovar 2, der gelegentlich auch bei Wildschweinen vorkommt. Brucellosefälle beim Schwarzwild wurden in Nordbayern in einigen Landkreisen nordwestlich von Nürnberg festgestellt. Bei den Tieren verursachen Brucellen chronisch eitrige Entzündungen und Granulome in den Geschlechtsorganen und anderen inneren Organen wie Leber, Milz, Lymphknoten und Lunge (Abbildungen). Feldhasen und Wildschweine dienen als Reservoir für diese Bakterien und können den Erreger auf Hausschweine übertragen. Bei Menschen sind Brucellose-Fälle in Deutschland meist auf den Verzehr von Rohmilchprodukten aus südlichen Ländern (z. B. Mittelmeerraum, arabische Halbinsel, Mittlerer Osten, Afrika und Südamerika) zurückzuführen, wo die Erreger der Ziegenbrucellose (Brucella melitensis) noch verbreitet sind.

Weitere bakterielle Infektionskrankheiten

Neben der Tularämie und Brucellose sind auch andere bakterielle Krankheiten bei Feldhasen von Bedeutung. Besonders häufig wurde die Pseudotuberkulose (auch Yersiniose oder Rodentiose genannt) festgestellt, die bei 151 Tieren (15 %) auftrat und damit die zweithäufigste bakterielle Erkrankung ist. Der Erreger Yersinia pseudotuberculosis ist in der Umwelt weit verbreitet und wird hauptsächlich über das Futter aufgenommen. Nagetiere und Vögel dienen als natürliche Reservoire für das Bakterium. Bei der Untersuchung zeigen die Hasen eitrige bis granulomatöse Entzündungsherde in verschiedenen inneren Organen (siehe Abbildungen). Yersinien können auch auf den Menschen übertragen werden, wobei die meisten Yersiniose-Fälle beim Menschen auf Yersinia enterocolitica zurückgehen. Seltene Fälle beim Menschen entstehen meist durch den Verzehr rohen Gemüses.

Außerdem wurden bei 79 Tieren (8 %) Atemwegserkrankungen festgestellt. Die Hauptverursacher sind Bakterien, vor allem Pasteurella multocida, die die sog. Pasteurellose auslösen. In letzter Zeit werden auch vermehrt Mannheimia granulomatis nachgewiesen. Erkrankte Tiere zeigen oft fleischig verdickte Lungen, manchmal mit weißgelben Belägen.

Diese Infektionskrankheiten treten vor allem bei abgemagerten, durch Parasiten geschwächten Tieren auf, insbesondere in nasskalten Jahreszeiten, wenn Nahrung knapp ist. Deshalb wurden die meisten Fälle von Tularämie, Pseudotuberkulose und Pasteurellose im Frühjahr und Herbst beobachtet. Brucellose-Fälle treten dagegen überwiegend im Spätherbst und Winter auf.

Virusinfektionen

Das European Brown Hare Syndrome (EBHS) wird durch ein Calicivirus verursacht und wurde bei 91 Tieren (9 %) als Hauptbefund festgestellt. Die Erkrankung tritt vor allem in Nordbayern in den Herbstmonaten auf. EBHS betrifft sowohl Feld- als auch Schneehasen, aber ist nicht gegenseitig übertragbar. Es ist mit dem Virus der Chinaseuche (Rabbit Haemorrhagic Disease) bei Kaninchen verwandt. Das Virus wurde erstmals in den 80er Jahren in Schweden entdeckt und ist inzwischen in ganz Europa verbreitet. Makroskopisch sind keine eindeutigen Veränderungen sichtbar, jedoch zeigen feingewebliche Untersuchungen ausgedehnte Leberzelluntergänge.

Fälle von Myxomatose (Kaninchenpest) bei Feldhasen, die in jüngster Zeit in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen beobachtet wurden, sind in Bayern bislang nicht aufgetreten. Bei Kaninchen führt die Myxomatose zu Haut- und Schleimhautschwellungen an Ohren, Augenlidern, Nase, Lippen und Geschlechtsöffnungen. Der Erreger ist ein Pockenvirus (Myxomavirus), das erstmals 2018 in Spanien und Portugal aufgetreten ist.

Parasitosen

Endoparasiten sind bei den meisten untersuchten Feldhasen nachweisbar und wurden in 109 Fällen (11 %) als Hauptursache für den Tod festgestellt, wenn keine weiteren Erkrankungen vorlagen. Parasiten sind häufig mit Abmagerung verbunden und gelten als Wegbereiter für andere Infektionskrankheiten, insbesondere bei jungen Tieren. Am häufigsten wurden parasitäre Einzeller im Darm, sogenannte Kokzidien, sowie ein Befall mit Magen-Darm- und Lungenwürmern entdeckt. Letztere können zu auffälligen weißen bis grünlichen Brutherden in den Lungen führen, die auch bei ansonsten gesunden Tieren auftreten (siehe Abbildung).

Eine besondere Endoparasitose ist die Toxoplasmose, verursacht durch den einzelligen Parasiten Toxoplasma gondii. Feldhasen sind wie viele andere Tierarten Zwischenwirte, Katzen sind die Endwirte. Bei geschwächter Abwehrlage kann es zu einer raschen Vermehrung des Erregers in verschiedenen Organen kommen. Die Diagnose erfolgt durch feingewebliche und molekularbiologische Untersuchungen. Typische makroskopische Veränderungen sind eine Milzschwellung und Gewebseinschmelzungen in den Darmlymphknoten, was der Tularämie ähnelt. Toxoplasmose ist eine Zoonose, die beim Menschen durch Kontakt mit Katzenkot, unzureichend gewaschenes Gemüse oder rohes Fleisch, vor allem Schweinefleisch, übertragen werden kann. Besonders schwangere Frauen, die keine Antikörper gegen den Erreger haben, sind gefährdet, da die Infektion Missbildungen beim ungeborenen Kind verursachen kann. Feldhasen dürften in diesem Zusammenhang jedoch keine Rolle spielen.

Weitere Erkrankungs- und Todesursachen

Eine Erkrankung, die bei den meisten Tieren selten, beim Feldhasen jedoch gehäuft auftritt, ist die Amyloidose. Bei 23 Tieren (2 %) wurde diese Stoffwechselstörung festgestellt. Sie entsteht unter anderem im Zuge chronischer Infektionen und führt zur übermäßigen Produktion und Ablagerung von abnorm geformtem Eiweiß, das aufgrund seiner besonderen Struktur nicht mehr abgebaut werden kann. Dies beeinträchtigt die Funktion der betroffenen Organe, vor allem in Niere, Milz und Leber. Diese Organe können vergrößert sein und eine wachsartige Schnittfläche aufweisen (siehe Abbildung).

Bei 81 Tieren (8 %) konnten Diagnosen gestellt werden, die keiner der genannten Krankheiten zugeordnet werden konnten. Dabei handelte es sich um Infektionen mit selteneren Erregern wie Listerien oder Salmonellen, chronische Organkrankheiten mit unklarer Ursache oder sporadische Erkrankungen wie Tumore (siehe Abbildung). Neben den Krankheiten spielen Verletzungen als Todesursache eine wichtige Rolle: In 135 Fällen (13 %) wurde ein stumpfes Trauma diagnostiziert, wahrscheinlich durch Kollisionen mit Fahrzeugen.

Fazit und Empfehlungen für Jäger

Die Untersuchungsergebnisse der bislang eingesandten Proben zeigen, dass bestimmte Infektionskrankheiten bei Feldhasen gehäuft auftreten, insbesondere die Tularämie. Diese Erkrankung wurde bislang bei anderen Tierarten am LGL nur einmal bei einem Eichhörnchen nachgewiesen. Aufgrund der hohen Fallzahlen ist davon auszugehen, dass die Hasenpest bei ungünstigen Bedingungen regional zu einem vorübergehenden Rückgang der Hasenbestände führen kann. Überregional dürften die eingangs genannten Umweltfaktoren jedoch von deutlich größerer Bedeutung sein.

Angesichts des häufigen Vorkommens von Francisella tularensis, aber auch zum Schutz vor weiteren Erregern mit Zoonosepotential, wird der Jägerschaft empfohlen, beim Umgang mit toten Feldhasen stets Handschuhe und gegebenenfalls eine Schutzmaske der Klasse FFP2 zu tragen.

Ein herzliches Dankeschön an alle engagierten Jäger, die regelmäßig kranke oder verendete Hasen an das LGL einsenden! Nur durch diese Unterstützung kann das Monitoring fortgesetzt werden. Wir bitten weiterhin darum, die Tierkörper bei den zuständigen Veterinärämtern oder direkt beim LGL abzugeben.

Kontaktdaten LGL

Nordbayern: Probenannahme Erlangen

Adresse: Eggenreuther Weg 43, 91058 Erlangen

Annahmezeiten:

Mo-Do 7-15 Uhr

Fr 7-12 Uhr

Sa 9-11.30Uhr

Email: patho-erlangen@lgl.bayern.de

Telefon: 09131-6808-2613

 

Südbayern: Probenannahme Oberschleißheim

Adresse: Veterinärstraße 2 (Einfahrt Sankt-Hubertus-Straße), 85764 Oberschleißheim

Annahmezeiten:

Mo-Do 8-16:30 Uhr

Fr 8-14:30 Uhr

Sa 9-12Uhr

Email: patho-oberschleissheim@lgl.bayern.de

Telefon: 09131-6808-5323


Abbildung

SchließenMehr lesen
Krankheitsmonitorings

Tuberkulosemonitoring Rotwild Bayern

Intensives nationales Überwachungsprogramm

Seit 2009 wurde bei Rothirschen im österreichischen oberen Lechtal und im angrenzenden bayerischen Oberallgäu vermehrt Tuberkulose nachgewiesen. Die am LGL isolierte Erregerspezies aus Rinder- und Rotwildproben konnte molekularbiologisch als Mycobacterium caprae (M. caprae) charakterisiert werden.

Nachdem man von einem „Erregeraustausch“ zwischen Rindern und Rotwild ausgehen muss, wurden nicht nur alle rinderhaltenden Betriebe überwacht, sondern auch ab 2011 ein intensives nationales Überwachungsprogramm beim Rotwild entlang der Alpenkette begonnen, um das Vorkommen und die Verbreitung von Tuberkuloseerregern herauszufinden. In Zusammenarbeit mit dem bayerischen Jagdverband (BJV), Revierinhabern und Jagdausübungsberechtigten untersucht das LGL seither nach einem jährlich festgelegten Stichprobenschlüssel, orientiert am geschätzten Rotwildvorkommen im bayerischen Alpenraum, Proben von erlegten Tieren pathologisch-morphologisch. Verdächtiges Gewebe wird molekularbiologisch und kulturell auf das Vorkommen von Mykobakterien abgeklärt.

SchließenMehr lesen
Krankheitsmonitorings

TBC-Monitoring bei Rotwild Antrag zur Auszahlung der Aufwandsentschädigung (PDF-Datei)

Untersuchungsergebnisse 2011-2017

Seit Beginn des Programmes in der Jagdsaison 2011/12 untersuchte das LGL bis Ende der Jagdsaison 2017/18 Proben von über 5000 Stück Rotwild aus dem bayerischen Alpenraum.

Während in den ersten Jagdjahren im Rahmen des Monitorings Rotwild im gesamten alpennahen Raum auf Tuberkulose untersucht wurde, konzentrierte man sich nachfolgend vor allem auf solche Gebiete, die eine höhere Prävalenz des Erregers („Vorkommenshäufigkeit“) aufwiesen, auch, um die Prävalenzentwicklung in diesen sogenannten „Hot-Spot-Gebieten“ im Auge zu haben.

Durch die Untersuchungen wurde Rotwild im Alpenraum als Reservoir für M. caprae identifiziert. Der Kontakt zwischen Rindern und Rothirschen auf Alm- und Alpweiden spielt vermutlich eine entscheidende Rolle im Übertragungszyklus zwischen den Spezies, auch wenn der Infektionsweg der Mykobakterien (“wer gibt es wem“) nicht eindeutig festgelegt werden kann.
Im Rahmen des Rotwildmonitorings konnte M. caprae im Allgäu sowie im Karwendelgebirge lokalisiert werden. Diese Regionen wurden als „Hot spots“ klassifiziert. Man fand heraus, dass es sich wohl um ein regional begrenztes Infektionsgeschehen handelt und in diesen Regionen sowohl innerhalb der Rotwildpopulation und in den Rinderherden als auch zwischen Rind und Rotwild der Erreger „ausgetauscht“ bzw. weitergegeben wird. Eine Verbreitung über weitere Distanzen scheint keine Rolle zu spielen.

„Tbc-Monitoring Rotwild“ in Bayern

In Zusammenarbeit mit dem BJV, den Revierinhabern und den Jagdausübungsberechtigten untersucht das LGL seit über 10 Jahren nach einem jährlich festgelegten Stichprobenschlüssel. Das Probensoll berägt aktuell 10 % allen erlegten Rotwildes in den “alpennahen Landkreisen” der Region 1 bis 3. Aus drei definierten Regionen werden Proben von erlegten Tieren zunächst pathologisch-morphologisch begutachtet, nachfolgend wird verdächtiges Gewebe molekularbiologisch und kulturell auf das Vorkommen von Mykobakterien untersucht.

Übersicht Regionen und Verteilung Probenkontingente

Region 1: Oberallgäu, Ostallgäu

Region 2: Weilheim-Schongau, Bad-Tölz-Wolfratshausen, Miesbach, Garmisch-Partenkirchen

Region 3: Rosenheim, Traunstein, Berchtesgadener Land

Neben der Abschätzung der Erregerprävalenz zeigten die Untersuchungen auch, dass es sich um regional begrenzte Infektionsgeschehen handelt. In diesen sogenannten Hotspot-Regionen konnte der Erreger sowohl innerhalb der Rotwildpopulation als auch in Rinderherden nachgewiesen werden. Auf Alm- und Alpweiden muss deshalb von einem Erregeraustausch  zwischen Rind und Rotwild ausgegangen werden, wobei der Infektionsweg der Mykobakterien (“wer gibt es wem“) bisher nicht eindeutig festgelegt werden konnte.

Untersuchungsergebnisse 2013-2026

Jagdsaison Probenzahl Zahl der Nachweise von M. caprae Herkunft pos. Proben nach LK
2013/2014 2.394 24 OA (18), GAP (2), WM (2), TÖL (1), MB (1)
2014/2015 656 14 OA (13), GAP (1)
2015/2016 771 12 OA (10), GAP (2)
2016/2017 568 1 OA (1)
2017/2018 539 0
2018/2019 488 1 GAP (1)
2019/2020 475 5 OA (1), OAL (1), TÖL (3)
2020/2021 488 4 OA (3), WM (1)
2021/2022 473 1 OA (1)
2022/2023 507 3 OA TÖL
2023/2024 480 8 OA TÖL GAP
2024/2025 579 3 OA TÖL
2025/2026 613 0

Trotz der rückläufigen Tuberkulosesituation in den vergangenen vier Jahren wird an der Fortführung des Monitorings durch das Umweltministerium festgehalten, um auch weiterhin frühzeitig mögliche Änderungen (Anstieg) der Tbc-Prävalenz in der Rotwild-Population zu erkennen und darauf reagieren zu können.

Die Jägerschaft wird gebeten, bei der Probennahme darauf zu achten, dass auffälliges Probenmaterial, z.B. vergrößerte Lymphknoten, Eiteransammlungen, sichtbare Veränderungen an Organen und Muskulatur, bzw. auch Wild, welches bedenkliche Merkmale bei der „Lebendbeschau“ aufwies, unbedingt einzusenden ist. Die Jägerschaft trägt eine große Verantwortung für den Verbraucherschutz.

Das Bayerische Rotwild-Monitoring wird mit einer „risikobasierten“ Probenahmepauschale in Höhe von 20 Euro je erlegtem und beprobtem Rotwild aus antragsberechtigten Landkreisen (die in den letzten Jahren positive Befunde hatten) aus Staatshaushaltsmitteln finanziert. Die Auszahlung erfolgt jährlich wie gewohnt über den Bayerischen Jagdverband.

Die Erhaltung der großen Schalenwildart Rothirsch bei gleichzeitiger Achtung der Interessen der Grundeigentümer und Nutztierhalter ist eine der großen Herausforderungen der nahen Zukunft und eine Aufgabe, welche nur durch ein „Miteinander“ der einzelnen betroffenen Gruppen zu lösen ist.

Leberegelmonitoring (abgeschlossen)

Einzelheiten zum Leberegelmonitoring können Sie dem nachstehenden Bericht aus der Jagd in Bayern entnehmen

Leberegelmonitoring (PDF -Datei)

SchließenMehr lesen

ASP-Früherkennung und die Rolle der Jäger

Es gilt für die gesamte Gesellschaft wachsam und umsichtig zu agieren. Ganz besonders sind die Jägerinnen und Jäger angehalten, ihren Teil zur Tilgung der Seuche, zur Vermeidung der Verschleppung, aber auch zum Aufspüren etwaiger neuer Seuchenherde beizutragen. Die ortsansässigen Jägerinnen und Jäger verfügen über die erforderlichen Revierkenntnisse und sind mit den örtlichen Gegebenheiten vertraut, die für effektive Bekämpfungsmaßnahmen notwendig sind.

Auch wenn Bayern von der ASP bisher nicht direkt betroffen ist und auch keinen direkten tierseuchenrechtlichen Einschränkungen unterliegt, ergeht die eindringliche Bitte der Veterinärbehörden an die Jägerschaft, die Totfundsuche auch in 2026 aktiv zu betreiben und tot aufgefundene oder krank erlegte Wildschweine zu melden und beproben zu lassen, um einen eventuellen Seuchenausbruch sofort zu erkennen.

Weiterhin ist es von großer Bedeutung, dass bei der Meldung von Wildschweinkadavern bzw. bei deren Beprobung der Fundort möglichst genau bestimmt wird. Nur bei genauer Kenntnis des Fundortes können im Seuchenfall angemessene Maßnahmen durch die zuständigen Veterinärämter ergriffen werden.

Informationen zur Planung und Organisation von Maßnahmen zur Prävention und ggf. Bekämpfung der ASP in Bayern können dem ASP-Rahmenplan entnommen werden.

Folgende Monitoring-Programme bei Wildschweinen werden durchgeführt:

In Deutschland wurden in den letzten Jahren verschiedene Monitoringprogramme zur Früherkennung eines Erregereintrages in die Tierpopulationen aufgebaut. Rechtsgrundlage für die Monitoringuntersuchungen stellt neben der Schweinepest-Verordnung die Verordnung zur Durchführung eines Monitorings auf das Virus der Klassischen Schweinepest (KSP) und der Afrikanischen Schweinepest (ASP) bei Wild- und Hausschweinen (Schweinepest-Monitoring-Verordnung – SchwPestMonV) dar.

Serologisches Monitoring bzw. aktives Monitoring

Das aktive Monitoring wird auch „Jagdmonitoring“ genannt. Nach wie vor werden Blutproben gesund erlegter Wildschweine nach einem bestimmten Stichprobenschlüssel auf Landkreisebene auf Antikörper gegen das Virus der Klassischen Schweinepest (KSP) und der Afrikanischen Schweinepest (ASP) sowie auf Antikörper gegen das Aujeszky-Virus (AKV) untersucht. Hier stehen die Veterinärämter mit der Jägerschaft in Kontakt.

Darüberhinaus besteht in grenznahen bayerischen Landkreisen zu Sachsen und Hessen eine Untersuchungspflicht für alle erlegten sowie verendet aufgefundenen Wildschweine auf ASP, um eine mögliche Einschleppung frühzeitig zu entdecken.

Bayernweit untersuchte das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) vergangenes Jahr 21.825 Proben von gesund erlegten Wildschweinen virologisch auf das ASP-Virus, alle Proben waren unauffällig.

„ASP-Monitoring Wildschwein“ oder passives Monitoring

Die Untersuchung von totem oder „auffälligem“ Schwarzwild im Rahmen des so genannten ASP-Monitoring Wildschwein ist das A und O der Früherkennung einer Tierseuche. Diese Früherkennung ist im Ernstfall eine entscheidende Voraussetzung für die schnelle Umsetzung von Bekämpfungsmaßnahmen und eine Begrenzung des Ausbruchsgeschehens. Das ASP-Fallwild- bzw. Totfund-Monitoring gewährleistet seit seiner Einführung 2017 konstant hohe Untersuchungszahlen verendet aufgefundener, verunfallter sowie auffällig erlegter Wildschweine.

Es ist wichtig, dass vor dem Hintergrund der gegenwärtigen Seuchensituation in Deutschland so viele tot aufgefundene Wildschweine bzw. krank erlegte Tiere wie möglich beprobt werden, um einen eventuellen Seuchenausbruch sofort zu identifizieren.

Bei diesem Monitoring  richtet sich der Focus der Untersuchungen zum „Aufspüren“ des Erregers der Afrikanischen Schweinepest auf den Nachweis von vorhandenem Virusgenom (über Blut, Bluttupfer, Organproben) anstelle eines Nachweises von Antikörpern im Blut. Aufgrund der großen Widerstandsfähigkeit des ASP-Erregers ist Virusmaterial auch noch in verwesenden Tierkörpern nachweisbar.

Die Revierinhaber sind deshalb aufgerufen:

  1. a) auf vermehrt auftretendes Fallschwarzwild zu achten (auch eine Untersuchung krank erlegter Wildschweine sollte in Erwägung gezogen werden),
  2. b) unter strenger Einhaltung von Vorsichtsmaßnahmen den Fund-/Erlegungsort zu fotodokumentieren, zu markieren und umgehend Kontakt mit dem zuständigen Veterinäramt aufzunehmen, um das weitere Prozedere zu besprechen.

Das entsprechende Material zur Probennahme für die Untersuchung auf ASP erhalten Jäger in Bayern kostenlos bei den Kreisverwaltungsbehörden. Die Beprobung braucht nicht in Eigenregie vorgenommen werden, sie sollte durch die Behörde selbst erfolgen. Das Vorgehen ist am besten mit den Veterinärämtern abzustimmen.

Die Beprobung der Kadaver erfolgt direkt am markierten Fundort. Bei Wildschweinen kann dieses durch Punktion der großen Hohlvene oder auch durch Aufnahme von mehreren Millilitern Blut/Körperhöhlenflüssigkeit aus dem aufgebrochenen Tierkörper gewonnen werden.

Damit der Kadaver wiedergefunden werden kann, soll der Auffinder eine möglichst präzise Angabe über den Fundort durchgeben. Die Fundorte sollten markiert und wenn möglich unmittelbar mit den Ortskoordinaten erfasst und der zuständigen Veterinärbehörden mitgeteilt werden. Im LGL-Untersuchungsantrag sind immer die Geokoordinaten des Fundortes (WGS84 oder UTM32) anzugeben. Die alleinige Beschreibung des Fundortes ist nicht ausreichend. Der Antrag kann unter folgendem externen Link heruntergeladen werden:

https://www.lgl.bayern.de/downloads/tiergesundheit/doc/untersuchungsantrag_wildschwein_monitoring.pdf

Der Verbleib des Kadavers, der Abtransport und die Desinfektionsmaßnahmen sind mit der Behörde zu besprechen, denn diese Maßnahmen sollen ebenfalls nur von behördlichen geschulten „Spezialkräften“ vorgenommen werden und sind nicht alleinige Angelegenheit der Revierinhaber.

Um die Freiwilligkeit zu fördern und die Jäger für ihre Mühen ein wenig zu „entschädigen“, erhalten Jäger für die Einleitung der Beprobung bei verendet aufgefundenen Wildschweinen (auch nach einem Unfall) eine Aufwandsentschädigung von 20 Euro pro Tier aus der Staatskasse. Die Auszahlung erfolgt über den Bayerischen Jagdverband. Die Behörde muss auf diesem an den BJV zu richtenden Erstattungsantragsformular (siehe Antragsfomular im Anhang) die erfolgte Beprobung durch ihren Amtsstempel „attestieren”. Nur dann kann diese Prämie beantragt und ausgezahlt werden. Der Erstattungsantrag kann auch beim BJV eingereicht werden, wenn die Beprobung bei einem gefundenen Stück nicht selbst vorgenommen, sondern aus verständlichen „Sicherheitsgründen“ der Behörde überlassen wurde. Schließlich haben Jagdausübungsberechtigte bereits durch die „Meldung“ des Fallwildes durch Standortmarkierung und Fotodokumentation und Ermöglichung des Wiederaufspürens des Kadavers dieses Monitoring aktiv unterstützt.

Abrechnungs- und Auszahlungsverfahren der Aufwandsentschädigung für erlegte Wildschweine

Eine weitere wichtige Maßnahme zur Prävention und Bekämpfung der ASP ist die Reduzierung der Schwarzwildbestände. Je höher die Schwarzwilddichte, desto wahrscheinlicher ist die Weitergabe einer ASP-Infektion innerhalb der Population. Für den Abschuss von Frischlingen, Überläuferbachen und Bachen, die für die Aufzucht von Jungtieren nicht notwendig sind, sowie für Keiler und Überläuferkeiler erhalten Jäger in Bayern eine Aufwandsentschädigung von bis zu 100 €.

Wichtige Hinweise

Die Abwicklung des Abrechnungs- und Auszahlungsverfahrens der Aufwandsentschädigung zur Reduktion der Wildschweindichte für das Jagdjahr 2025/26 erfolgt wie gewohnt über das LGL (nicht über den BJV!). Nähere Informationen hierzu werden vom LGL voraussichtlich ab August/September bereitgestellt. Die Jäger werden die Möglichkeit haben, bis Anfang Dezember 2026 ihre Anträge beim LGL einzureichen. Die Antragstellung für das Jagdjahr 2024/25 ist nicht mehr möglich. Für Anfragen soll ausschließlich das LGL-Funktionspostfach ASP-Entschaedigung@lgl.bayern.de, verwendet werden. Informationen zum Auszahlungsverfahren können auf der Homepage des LGL eingesehen werden, unter: Tiergesundheit: Afrikanische Schweinepest

Bei der ASP handelt es sich um eine „Krise“ nationalen Ausmaßes, die nur durch das Zusammenwirken aller Kräfte gemeistert werden kann. Vielen Dank für Ihre Mithilfe!

ASP – Monitoring – Wildschwein Einsendeschein (PDF-Datei)

SchließenMehr Lesen
Der BJV Newsletter

Abonnieren Sie jetzt unseren Newsletter und bleiben immer aktuell informiert über alle Themen der Jagd, Pressemitteilungen und Veranstaltungen des BJV. Bitte füllen sie hierzu das Formular aus, um unseren Newsletter zu abonnieren.

Mit der JAGD-App des BJV werden Sie via Push-Nachricht sofort über alle aktuellen Jagd-Nachrichten informiert und verpassen nichts mehr. Auch können Sie von überall aus die aktuelle Ausgabe der JAGD in Bayern lesen oder per Suchfunktion im Archiv stöbern.

iOS AppAndroid App
Kontaktdaten

Bayerischer Jagdverband e.V.
Hohenlindner Str. 12
85622 Feldkirchen

Telefonzentrale: +49 89 990234-0
Fax: +49 89 990234-35
Email: info@jagd-bayern.de

Öffnungszeiten
Montag – Donnerstag:
8.30 – 12.00 Uhr
13.00 – 17.00 Uhr

Freitag:
8.30 – 14.00 Uhr

Social-Media
Newsletter