Krankheitsmonitorings

Gesundheitsstatus Feldhase

Leittierarten als Indikatoren für eine nachhaltig genutzte Landschaft

Die Veränderungen der Agrarstrukturen in den letzten Jahren haben zu einem dramatischen Rückgang der Artenvielfalt geführt. Maßnahmen zur Optimierung von Lebensräumen sind für Arten der Agrarlandschaft, wie Feldhase, Fasan und Rebhuhn, dringend erforderlich.

Die Streckenzahlen des Feldhasen befinden sich seit Jahren auf dem „Sinkflug“. Diesem Negativtrend muss auf den Grund gegangen werden. Für die Ursachenforschung ist es erforderlich, eine ganze Reihe von Einflussfaktoren wie Flächennutzung, Witterung und Prädation zu beleuchten, aber auch den Gesundheitsstatus von Populationen zu erfassen. 

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Krankheitsmonitorings

Monitoring Gesundheitsstatus Feldhase

Zur Erfassung des Gesundheitsstatus´ bei bayerischen Feldhasen sind Erhebungen aus ganz Bayern dringend erforderlich. Um einen Überblick über die Gesundheit von Feldhasen in Bayern besser beurteilen zu können, hat der BJV zusammen mit dem Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) vor einigen Jahren eine Monitoringstudie initiiert, in deren Rahmen notgetötete/erlegte Feldhasen sowie Totfunde einer umfassenden Untersuchung zugeführt werden. Neben einer allgemeinen pathologisch-anatomischen Untersuchung werden bakteriologische, virologische und parasitologische Untersuchungen durchgeführt. Anschließend wird Probenmaterial asserviert, um zu einem späteren Zeitpunkt ggf. auf Umweltgifte testen zu können.

Bitte unterstützen Sie unser nun bereits seit einigen Jahren laufendes Projekt, in dem Sie erlegte Tiere, aber auch Totfunde an das LGL in Oberschleißheim oder Erlangen einsenden bzw. dort abliefern.

Da jede Probe wertvolle Hinweise liefern könnte, bitten wir um die Abgabe/Einsendung von Tieren/Untersuchungsmaterial nach Möglichkeit aus ganz Bayern.

Um einen Eindruck von der Konstitution eines Tieres zu bekommen, wäre es sehr wichtig, den ganzen Tierkörper zur Untersuchung zu geben. Da leider keine Vergütung möglich ist, und wir natürlich um das Erlebnis eines Bratens aus einem frisch erlegten Tier wissen, ist es auch möglichnur die Organe plus Kopf einer Untersuchung zuzuleiten. Das Personal der Pathologie bittet jedoch darauf zu achten, dass Organproben nicht zu sehr gequetscht werden. Ein Transport in einem verschließbaren und wasserdichten Plastikgefäß wäre hierbei hilfreich.

Optimal wäre es natürlich, wenn Sie die Möglichkeit hätten, die Tierkörper bzw. die Organproben direkt an den zwei Untersuchungseinrichtungen zu den angegebenen Zeiten (siehe Rückseite Einsendeschein) abzugeben. Die Untersuchungen sind für Sie kostenlos. Bei einem Versand bitten wir Sie, die Versandkosten zu übernehmen.

Generell sollte man das Untersuchungsgut vor dem Verpacken auskühlen lassen. Im Anschluss muss, sowohl bei persönlicher Abgabe als auch beim Versand, darauf geachtet werden, dass das Probenmaterial so verpackt wird, dass nichts von dem Inhalt nach außen gelangt.

Die Verpackung, bestehend aus drei Bestandteilen, soll folgende Bedingungen erfüllen:

– eine wasserdichte Primärverpackung (z.B. Gefrierbeutel)

– eine wasserdichte Sekundärverpackung

– eine ausreichend feste Außenverpackung.

Der Versand sollte am besten gekühlt (z.B. mit Kühlakkus) erfolgen. In Ausnahmefällen, z.B. bei fortgeschrittenen Grad der Verderbnis, ist ein Versand im gefrorenen Zustand möglich.

Bitte verschicken Sie die Proben nach Möglichkeit nicht an einem Freitag. Die Proben können aber direkt beim LGL zu den angegebenen Öffnungszeiten abgegeben werden.

Auch bei der direkten Überbringung von Proben an das LGL ist es erforderlich, diese entsprechend zu verpacken, um den Personenschutz innerhalb des LGL zu gewährleisten.

Für eventuell eintretende Schäden durch Nichtbeachten der Verpackungsvorgaben (nachzulesen in den Richtlinien von Dt. Post, DHL und anderen Kurierunternehmen) trägt der Absender grundsätzlich die haftungsrechtlichen Folgen.

Dem Untersuchungsmaterial muss ein vollständig ausgefüllter Einsendeschein beigelegt werden. Nach dem Abschluss der Untersuchungen wird Ihnen das Ergebnis vom LGL mitgeteilt. Ebenso erhält der BJV eine Kopie des Einsendescheins sowie des Ergebnisberichtes für unsere Auswertungen. Einen Ergebnisbericht zum jeweiligen Untersuchungsjahr veröffentlicht der Verband in seinen Fachmedien, der JiB und/oder im Rahmen eines Landesjägertages.

Wenn Sie Fragen zu dem genannten Monitoring haben, können Sie sich gerne an die Geschäftsstelle, Frau Dr. Claudia Gangl, Tel.: 089/990234-14 oder per Email: claudia.gangl@jagd-bayern.de, wenden.

Wir bedanken uns für Ihre tatkräftige Unterstützung.

Feldhasen-Monitoring

Untersuchung von Feldhasen am Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (Quelle u.a. LGL-Homepage)

In Bayern wird das Hasenpestgeschehen vom LGL seit 2007 verfolgt, seit 2012 besteht darüber hinaus auch eine Kooperation des LGL mit dem Bayerischen Jagdverband in Form eines sog. Feldhasenmonitorings – Überprüfung des Gesundheitszustandes von Feldhasen. Bei den dem LGL zur Untersuchung überlassenen Feldhasen steht die Erforschung infektiöser Krankheits- bzw. Todesursachen im Vordergrund.

Ergebnisse 2016

Im Jahr 2016 wurden 61 Feldhasen, die im Rahmen der Kooperation mit dem BJV von Jägern sowie durch die Veterinärämter eingesandt wurden, untersucht Die häufigste nachgewiesene Krankheit, und vermutlich todesursächlich, war Pseudotuberkulose (=Yersiniose), gefolgt von Tularämie und der Viruserkrankung EBHS. Bei einem Tier mit zahlreichen Abszessen wurden Brucellen vom Typ Brucella suis Typ 2 nachgewiesen und damit  das Vorliegen einer Brucellose attestiert. Darüber hinaus litten etliche Tiere zu Lebzeiten an Lungenentzündungen und Septikämien.

Ergebnisse 2017

In 2017 untersuchte das LGL 26 Feldhasen. Neben der Pseudotuberkulose (=Yersiniose) wurde die Tularämie bei 10 Tieren nachgewiesen, ein Feldhase hatte Brucellose, ein weiterer Pasteurellose. Alle genannten Infektionskrankheiten sind Zoonosen!

Die Anzahl der am LGL untersuchten Tiere und Tularämie-Nachweise sind in Tabelle 1 bis 2017 dargestellt. Die angegebenen Zahlen sind bezogen auf die Gesamtpopulation der Feldhasen in Bayern als nicht repräsentativ anzusehen. Eine Erweiterung des Probenumfanges ist wünschenswert. Aus diesem Grund wird die Jägerschaft gebeten, krank erlegte und totgefundene Feldhasen an das LGL zur Untersuchung einzusenden. Der benötigte Untersuchungsantrag kann beim Bayerischen Jagdverband angefordert werden.

Die Tularämie wird bei Feldhasen in Nord- und Südbayern gleichermaßen nachgewiesen. Der Anteil an Feldhasen mit Tularämie scheint aber, bezogen auf die Gesamtpopulation, gering zu sein. Daten des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) als Nationales Referenzlabor für Tularämie bei Tieren zeigen darüber hinaus, dass der Erreger in der Feldhasenpopulation in ganz Deutschlands vorkommt.

Ergebnisse 2018

Im Jahr 2018 untersuchte das LGL 106 Feldhasen; bei einem Großteil der Tiere wurden infektiöse Todesursachen diagnostiziert, wobei bakterielle Infektionen dominierten.
Bei 22 Tieren wies das LGL die Tularämie, hervorgerufen durch Francisella tularensis spp. Holarctica, nach. Diese Erkrankung mit zoonotischem Potential führt bei den betroffenen Tieren zu einer deutlichen Milzschwellung und zu Nekrosen an Organen wie Leber, Milz und Lymphknoten.
Ebenfalls eine Zoonose ist die Brucellose, hervorgerufen durch Brucella suis, die das LGL im Jahr 2018 bei einem Feldhasen diagnostizierte. Die auch bei Wildschweinen verbreitete Erkrankung verursacht eine eitrige Entzündung der Geschlechtsorgane und die Bildung multipler Abszesse (Seit 2018 findet auch ein Brucellose-Monitoring bei Wildschweinen in Kooperation von LGL und BJV statt.).
Eine Yersiniose oder Pseudotuberkulose wies das LGL in 20 Fällen nach. Die Infektion mit Yersinia pseudotuberculosis äußert sich unter anderem in eitrig-käsigen Entzündungsherden in Darm, Lymphknoten, Leber, Niere, Milz und Lunge (siehe Abbildungen). Überwiegend bakteriell bedingte Lungenentzündungen wies das LGL bei 14 Feldhasen nach. Als Erreger wurden neben Pasteurella multocida auch Streptokokken und Mykoplasmen identifiziert.

Pseudotuberkulose (Yersiniose), Feldhase: zahlreiche gelblichweiße Nekroseherde (Gewebsuntergänge) in Leber und Milz, Quelle: LGL

Pseudotuberkulose (Yersiniose), Feldhase: zahlreiche gelblichweiße Nekroseherde (Gewebsuntergänge) in der Lunge, Quelle: LGL

Bei drei Feldhasen stellte das LGL das European-Brown-Hare-Syndrome (EBHS), eine Virusinfektion, fest. Der Erreger ist mit dem Virus der Rabbit-Haemorrhagic-Disease (RHD) der Kaninchen verwandt und verursacht eine in der Regel tödliche Zerstörung des Lebergewebes.

Bei abgemagerten Tieren lag häufig ein Befall mit Endoparasiten vor. Dabei dominierten Magen-Darm- und Lungenwürmer sowie Kokzidien (einzellige Darmparasiten).
Als häufigste nicht-infektiöse Todesursache ermittelte das LGL in 18 Fällen Verletzungen, die sich die Tiere wahrscheinlich durch Kollisionen mit Kraftfahrzeugen zugezogen hatten.

Ergebnisse 2019

Im Jahr 2019 wurden insgesamt 249 Feldhasen am Landesamt untersucht. Bei den Tieren handelte es sich größtenteils um Totfunde (177), ein geringer Teil war krank (29) oder gesund (30) erlegt worden. Die Tiere wurden, soweit der Zustand der Tierkörper eine entsprechende Untersuchung zuließ, pathologisch – anatomisch, bakteriologisch, virologisch und parasitologisch untersucht.

Bei den erbrachten Erregernachweisen steht eindeutig Francisella (F.) tularensis im Vordergrund. In 84 Fällen wurde das Bakterium, das die Tularämie oder Hasenpest verursacht, nachgewiesen. Bemerkenswert ist, dass die Nachweise zwar zum größten Teil bei Totfunden geführt, vereinzelt aber auch bei krank und sogar bei gesund erlegten Hasen erbracht wurden. Da der Erreger doch relativ häufig festgestellt wurde und dieser erhebliches zoonotisches Potential besitzt, soll er an dieser Stelle noch einmal näher vorgestellt werden.

Francisella tularensis besitzt unter wildlebenden Tieren ein breites Wirtsspektrum. Neben Feldhasen stellen auch Kaninchen und Nagetiere die wohl bedeutendsten Erregerreservoire dar. Bei diesen Tieren kann es neben dezent verlaufenden Infektionen auch zu seuchenhaften Verläufen mit hohen Sterblichkeitsraten kommen.

Der Mensch, der sehr empfänglich für F. tularensis ist, infiziert sich am ehesten durch den direkten Kontakt mit infizierten Tieren. Für uns Jäger besteht folglich die größte Ansteckungsgefahr beim Aufbrechen erlegter Tiere.

Allerdings sind eine Vielzahl anderer mögliche Infektionswege beschrieben:  Kontakt der Haut oder Schleimhäute mit infektiösem Tiermaterial; Verzehr von nicht ausreichend erhitztem, kontaminiertem Fleisch oder anderen kontaminierten Lebensmitteln (z. B. durch Mäusekot kontaminiertes Getreide); Aufnahme von kontaminiertem Wasser; Inhalation von kontaminiertem Staub oder Aerosolen (z. B. beim Bearbeiten von kontaminiertem Gemüse, beim Rasenmähen oder Mäh- bzw. Heuarbeiten); Stich oder Biss von infizierten blutsaugenden Arthropoden (z. B. von Bremsen, Mücken, Zecken).

Bei einer etwaigen Infektion zeigen sich bei milden Verlaufsformen innerhalb von zehn Tagen grippeähnliche Symptome. In schweren Fällen kann der gesamte Organismus in Mitleidenschaft gezogen werden, ohne antibiotische Therapie kann es auch zum Tode des Patienten führen.

Francisella tularensis ist im Übrigen als Biologischer Kampfstoff klassifiziert. Tatsächlich sind die humanen Fallzahlen aber eher als gering einzuschätzen. In den vergangenen zehn Jahren wurden 362 humane Fälle vom Robert-Koch-Institut (RKI) gemeldet. Allerdings fällt auf, dass die Jahre 2017 bis 2019 die höchsten Fallzahlen mit steigender Tendenz aufweisen.

Die auf den ersten Blick prozentual hoch erscheinenden Fallzahlen im Feldhasen-Monitoring müssen jedoch relativiert werden, da der Beprobungsschwerpunkt auf Totfunden („negative Selektion“) lag. Als Aussage bleibt allerdings bestehen, dass der Erreger in der Feldhasenpopulation bayernweit präsent ist und eine potentielle Gefährdung darstellt.

Neben F. tularensis  wurden folgende Erreger im Rahmen des Monitorings festgestellt:

Bakterien: Yersinien, Pasteurellen, Brucellen, Clostridien, Staphylokokken u. a.

Viren: European Brown Hare Syndrome Virus (EBHSV)

Parasiten: Lungenwürmer, Kokzidien, Toxoplasmen

Abschließend bleibt zu sagen, dass mit den nötigen Hygienemaßnahmen das Infektionsrisiko im Umgang mit unseren Wildtieren auf ein Minimum reduziert werden kann.

Ergebnisse 2020

Im Jahr 2020 wurden insgesamt 134 Feldhasen am Landesamt untersucht. Bei den Tieren handelte es sich größtenteils um Totfunde, ein geringer Teil war krank oder gesund erlegt worden. 23 Tieren wurde ein Trauma attestiert, vermutlich durch Zusammenstoß mit einem Auto.

Bei den erbrachten Erregernachweisen steht wie in den vergangenen Jahren Francisella tularensis im Vordergrund. In 45 Fällen wurde das Bakterium, das die Tularämie oder Hasenpest verursacht, nachgewiesen. Diese Nachweise wurden zum größten Teil bei Totfunden geführt, in einem Fall wurde der Erreger bei einem „Unfalltier“ nachgewiesen.

Neben F. tularensis wurden außerdem folgende Erreger, die teilweise ebenfalls ein nichts zu unterschätzendes zoonotisches Potential haben, im Rahmen des Monitorings festgestellt: Yersinien, Pasteurellen, Brucellen, Clostridien, Staphylokokken, Klebsiellen als Bakterienspezies sowie das Virus der „Hasenkrankheit“ European Brown Hare Syndrome in einigen Fällen. 13 Tiere wiesen hochgradig Endoparasiten wie  Lungenwürmer, Kokzidien, Toxoplasmen auf, wobei der Befall ohne die Präsenz anderer Infektionserreger höchstwahrscheinlich allein todesursächlich war.

Ergebnisse 2021

Im Jahr 2021 gelangten 80 Tiere zur Untersuchung, wovon 14 Hasen mit einem festgestellten Trauma vermutlich Opfer des Straßenverkehrs wurden. In einigen Fällen könnte auch ein „Zusammentreffen“ mit Hunden stattgefunden haben.

Bei 22 Tieren, fast 30 Prozent, wurde im letzten Jahr der Tularämieerreger nachgewiesen.

Vergleichsweise häufig wurde wieder die Pseudotuberkulose, hervorgerufen durch Yersinia pseudotuberkulosis, nachgewiesen. Auch die Erreger dreier anderer Zoonosen –  Brucellose, Pasteurellose und Listeriose – wurden in Einzelfällen nachgewiesen.

19 Feldhasen waren hochgradig Parasiten-belastet. Lungenwürmer, Kokzidien und verschiedene Darmparasiten haben bei ihnen zur Abmagerung und Auszehrung geführt, Lungen- und Darmentzündungen wohl letztlich den Tod der Tiere herbeigeführt.

Bei zwei Feldhasen aus dem Landkreis Roth wurde ein RHD-2-Nachweis geführt. Die neue Variante des bekannten Rabbit Haemorrhagic Disease Virus (RHDV) bedroht seit einigen Jahren die Wildkaninchenbestände in Deutschland und hat mancherorts zum Erlöschen ganzer Populationen geführt. Im Gegensatz zur klassischen RHD erkranken und sterben Kaninchen aller Altersklassen, und eben auch Feldhasen.

Ergebnisse 2022

Im Jahr 2022 wurden 32 Feldhasen am LGL untersucht. Bei den Tieren handelte es sich größtenteils um Totfunde, ein geringer Teil war krank erlegt worden. Sieben Tieren wurde ein Trauma attestiert, vermutlich verursacht durch einen Zusammenstoß mit einem Fahrzeug.

In 11 Fällen wurde der Tularämie-Erreger nachgewiesen.

Daneben wurden weitere Erreger festgestellt, die ebenfalls ein nichts zu unterschätzendes zoonotisches Potential haben, wie Yersinien und Pasteurellen. Sieben Feldhasen waren hochgradig Parasiten-belastet. Lungenwürmer, Kokzidien, Toxoplasmen und verschiedene Darmparasiten haben bei ihnen zur Abmagerung und Auszehrung geführt, Lungen- und Darmentzündungen wohl letztlich den Tod der Tiere herbeigeführt.

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Krankheitsmonitorings

Tuberkulosemonitoring Rotwild Bayern

Intensives nationales Überwachungsprogramm

Seit 2009 wurde bei Rothirschen im österreichischen oberen Lechtal und im angrenzenden bayerischen Oberallgäu vermehrt Tuberkulose nachgewiesen. Die am LGL isolierte Erregerspezies aus Rinder- und Rotwildproben konnte molekularbiologisch als Mycobacterium caprae (M. caprae) charakterisiert werden.

Nachdem man von einem „Erregeraustausch“ zwischen Rindern und Rotwild ausgehen muss, wurden nicht nur alle rinderhaltenden Betriebe überwacht, sondern auch ab 2011 ein intensives nationales Überwachungsprogramm beim Rotwild entlang der Alpenkette begonnen, um das Vorkommen und die Verbreitung von Tuberkuloseerregern herauszufinden. In Zusammenarbeit mit dem bayerischen Jagdverband (BJV), Revierinhabern und Jagdausübungsberechtigten untersucht das LGL seither nach einem jährlich festgelegten Stichprobenschlüssel, orientiert am geschätzten Rotwildvorkommen im bayerischen Alpenraum, Proben von erlegten Tieren pathologisch-morphologisch. Verdächtiges Gewebe wird molekularbiologisch und kulturell auf das Vorkommen von Mykobakterien abgeklärt.

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TBC-Monitoring bei Rotwild Antrag zur Auszahlung der Aufwandsentschädigung (PDF-Datei)

Untersuchungsergebnisse 2011-2017

Seit Beginn des Programmes in der Jagdsaison 2011/12 untersuchte das LGL bis Ende der Jagdsaison 2017/18 Proben von über 5000 Stück Rotwild aus dem bayerischen Alpenraum.

Während in den ersten Jagdjahren im Rahmen des Monitorings Rotwild im gesamten alpennahen Raum auf Tuberkulose untersucht wurde, konzentrierte man sich nachfolgend vor allem auf solche Gebiete, die eine höhere Prävalenz des Erregers („Vorkommenshäufigkeit“) aufwiesen, auch, um die Prävalenzentwicklung in diesen sogenannten „Hot-Spot-Gebieten“ im Auge zu haben.

Durch die Untersuchungen wurde Rotwild im Alpenraum als Reservoir für M. caprae identifiziert. Der Kontakt zwischen Rindern und Rothirschen auf Alm- und Alpweiden spielt vermutlich eine entscheidende Rolle im Übertragungszyklus zwischen den Spezies, auch wenn der Infektionsweg der Mykobakterien (“wer gibt es wem“) nicht eindeutig festgelegt werden kann.
Im Rahmen des Rotwildmonitorings konnte M. caprae im Allgäu sowie im Karwendelgebirge lokalisiert werden. Diese Regionen wurden als „Hot spots“ klassifiziert. Man fand heraus, dass es sich wohl um ein regional begrenztes Infektionsgeschehen handelt und in diesen Regionen sowohl innerhalb der Rotwildpopulation und in den Rinderherden als auch zwischen Rind und Rotwild der Erreger „ausgetauscht“ bzw. weitergegeben wird. Eine Verbreitung über weitere Distanzen scheint keine Rolle zu spielen.

„Tbc-Monitoring Rotwild“ in Bayern

In Zusammenarbeit mit dem BJV, den Revierinhabern und den Jagdausübungsberechtigten untersucht das LGL seit fast 10 Jahren nach einem jährlich festgelegten Stichprobenschlüssel. Dieser Schlüssel orientiert sich am geschätzten Rotwildvorkommen im bayerischen Alpenraum. Aus drei definierten Regionen werden Proben von erlegten Tieren zunächst pathologisch-morphologisch begutachtet, nachfolgend wird verdächtiges Gewebe molekularbiologisch und kulturell auf das Vorkommen von Mykobakterien untersucht.

Übersicht Regionen und Verteilung Probenkontingente

Region 1: Oberallgäu, Ostallgäu

Region 2: Weilheim-Schongau, Bad-Tölz-Wolfratshausen, Miesbach, Garmisch-Partenkirchen

Region 3: Rosenheim, Traunstein, Berchtesgadener Land

Neben der Abschätzung der Erregerprävalenz zeigten die Untersuchungen auch, dass es sich um regional begrenzte Infektionsgeschehen handelt. In diesen sogenannten Hotspot-Regionen konnte der Erreger sowohl innerhalb der Rotwildpopulation als auch in Rinderherden nachgewiesen werden. Auf Alm- und Alpweiden muss deshalb von einem Erregeraustausch  zwischen Rind und Rotwild ausgegangen werden, wobei der Infektionsweg der Mykobakterien (“wer gibt es wem“) bisher nicht eindeutig festgelegt werden konnte.

Untersuchungsergebnisse 2018-2021

Jagdsaison Probenzahl Rothirsch Zahl der Nachweise von M. caprae/M. bovis Herkunft positiver Proben (nach Landkreisen)
2018/2019 468 1 GAP (1)
2019/2020 475 5 OA (1) OAL (1) TÖL (3)
2020/2021 468 4 OA (3) WM (1)

Trotz der rückläufigen Tuberkulosesituation in den vergangenen vier Jahren wird an der Fortführung des Monitorings durch das Umweltministerium festgehalten, um auch weiterhin frühzeitig mögliche Änderungen (Anstieg) der Tbc-Prävalenz in der Rotwild-Population zu erkennen und darauf reagieren zu können.

Die Jägerschaft wird gebeten, bei der Probennahme darauf zu achten, dass auffälliges Probenmaterial, z.B. vergrößerte Lymphknoten, Eiteransammlungen, sichtbare Veränderungen an Organen und Muskulatur, bzw. auch Wild, welches bedenkliche Merkmale bei der „Lebendbeschau“ aufwies, unbedingt einzusenden ist. Die Jägerschaft trägt eine große Verantwortung für den Verbraucherschutz.

Das Bayerische Rotwild-Monitoring wird mit einer „risikobasierten“ Probenahmepauschale in Höhe von 20 Euro je erlegtem und beprobtem Rotwild aus antragsberechtigten Landkreisen (die in den letzten Jahren positive Befunde hatten) aus Staatshaushaltsmitteln finanziert. Die Auszahlung erfolgt über den Bayerischen Jagdverband.

Die Erhaltung der großen Schalenwildart Rothirsch bei gleichzeitiger Achtung der Interessen der Grundeigentümer und Nutztierhalter ist eine der großen Herausforderungen der nahen Zukunft und eine Aufgabe, welche nur durch ein „Miteinander“ der einzelnen betroffenen Gruppen zu lösen ist.

Leberegelmonitoring (abgeschlossen)

Einzelheiten zum Leberegelmonitoring können Sie dem nachstehenden Bericht aus der Jagd in Bayern entnehmen

Leberegelmonitoring (PDF -Datei)

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ASP-Früherkennung und die Rolle der Jäger – Weiterführung des Totfund-Monitorings beim Schwarzwild in 2024

Die Untersuchung von totem oder „auffälligem“ Schwarzwild im Rahmen des so genannten ASP-Monitoring Wildschwein ist das A und O der Früherkennung einer Tierseuche. Diese Früherkennung ist im Ernstfall eine entscheidende Voraussetzung für die schnelle Umsetzung von Bekämpfungsmaßnahmen. Das ASP-Fallwild- oder Totfund-Monitoring gewährleistet seit seiner Einführung 2017 konstant hohe Untersuchungszahlen verendet aufgefundener, verunfallter sowie auffällig erlegter Wildschweine.

Die Jägerinnen und Jäger waren dabei stets ein ganz entscheidender Faktor, und vor allem jetzt vor dem Hintergrund der Seuchengeschehen neben Brandenburg und Sachsen, in Hessen, Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg, ist ihre Mithilfe mehr denn je gefordert.

Es gilt für die gesamte Gesellschaft wachsam und umsichtig zu agieren. Ganz besonders sind die Jägerinnen und Jäger angehalten, ihren Teil zur Tilgung der Seuche, zur Vermeidung der Verschleppung, aber auch zum Aufspüren etwaiger neuer Seuchenherde beizutragen.

Auch wenn Bayern von der ASP bisher nicht direkt betroffen ist und auch keinen direkten tierseuchenrechtlichen Einschränkungen unterliegt, ergeht die eindringliche Bitte der Veterinärbehörden an die Jägerschaft, die Totfundsuche auch in 2024 aktiv zu betreiben und  so viele tot aufgefundene oder krank erlegte Wildschweine wie möglich zu melden und beproben zu lassen, um einen eventuellen Seuchenausbruch sofort zu erkennen. Weiterhin ist es von großer Bedeutung, dass bei der Meldung von Wildschweinkadavern bzw. bei deren Beprobung, der Fundort möglichst genau bestimmt wird. Nur bei genauer Kenntnis des Fundortes können im Seuchenfall angemessene Maßnahmen durch die zuständigen Veterinärämter ergriffen werden.

Oberste Priorität in unserem Land hat nun die Verhinderung der weiteren Ausbreitung des Infektionsgeschehens und der Verhinderung eines Übergreifens auf Nutz- und Hausschweine. Es ist daher von ungeheurer Wichtigkeit, über ein funktionierendes „Frühwarnsystem“ für die ASP in Form von Monitoring-Programmen die Ein- und Verschleppung der Seuche zu einem sehr frühen Zeitpunkt zu entdecken, um sofort entsprechende Bekämpfungsmaßnahmen einleiten zu können und das Ausbruchsgeschehen zu begrenzen.

Folgende Monitoring-Programme bei Wildschweinen werden durchgeführt:

In Deutschland wurden in den letzten Jahren verschiedene Monitoringprogramme zur Früherkennung eines Erregereintrages in die Tierpopulationen aufgebaut. Rechtsgrundlage für die Monitoringuntersuchungen stellt neben der Schweinepest-Verordnung die Verordnung zur Durchführung eines Monitorings auf das Virus der Klassischen Schweinepest (KSP) und der Afrikanischen Schweinepest (ASP) bei Wild- und Hausschweinen (Schweinepest-Monitoring-Verordnung – SchwPestMonV) dar.

Serologisches Monitoring bzw. aktives Monitoring

Das aktive Monitoring wird auch „Jagdmonitoring“ genannt. Nach wie vor werden Blutproben gesund erlegter Wildschweine sowie von Hausschweinen auf Antikörper gegen das Virus der Klassischen Schweinepest (KSP) sowie Antikörper gegen das Aujeszky-Virus (AK) untersucht. Hier stehen die Veterinärämter mit der Jägerschaft in Kontakt.

„ASP-Monitoring Wildschwein“

Das A & O bei der Früherkennung einer Tierseuche für die nachfolgende rasche Umsetzung von Bekämpfungsmaßnahmen ist die Untersuchung von totem oder „auffälligem“ Schwarzwild im Rahmen des sogenannten ASP-Monitoring Wildschwein, auch als passives Monitoring bezeichnet. Es ist wichtig, dass vor dem Hintergrund der gegenwärtigen Seuchensituation so viele tot aufgefundene Wildschweine bzw. krank erlegte Tiere wie möglich beprobt werden, um einen eventuellen Seuchenausbruch sofort zu identifizieren.

Aufgrund der „Aggressivität“ des kursierenden ASP-Virusstammes versterben infizierte Tiere in der Regel noch bevor die Bildung von Antikörpern bei ihnen einsetzt. Aus diesem Grund richtet sich der Focus der Untersuchungen zum „Aufspüren“ des Erregers der Afrikanischen Schweinepest auf den Nachweis von vorhandenem Virusgenom (über Blut, Bluttupfer, Organproben) anstelle eines Nachweises von Antikörpern im Blut. Aufgrund der großen Widerstandsfähigkeit des ASP-Erregers ist Virusmaterial auch noch in verwesenden Tierkörpern nachweisbar.
Im Fokus stehen daher im „Totfund-Monitoring“ verendet aufgefundene sowie im Rahmen der Jagd erlegte Wildschweine, die klinisch auffällig waren oder bei denen pathologisch-anatomische Veränderungen festgestellt wurden. Selbst verwesende oder bereits verweste Tiere sind für das Monitoring nützlich.

Das aktuelle bayerische Überwachungsprogramm sieht vor, dass sämtliche tot aufgefundene Wildschweine (auch krank erlegte und Unfalltiere) in Bayern auf ASP- und KSP-Virusgenom über Organproben bzw. Bluttupfer untersucht werden. Unfallwild wird ausdrücklich miterfasst.

Die Beprobung mit „Probenbesteck“, welches über die Veterinärbehörde oder das LGL bezogen werden kann, braucht nicht in Eigenregie vorgenommen werden, sie kann durchaus auch durch die Behörde selbst erfolgen. Das Vorgehen ist am besten mit den Veterinärämtern abzustimmen.

Die Beprobung der Kadaver kann direkt am markierten Fundort erfolgen. Damit der Kadaver wiedergefunden werden kann, soll der Auffinder eine möglichst präzise Angabe über den Fundort durchgeben. Der Verbleib des Kadavers, der Abtransport und Desinfektionsmaßnahmen sind ebenfalls mit der Behörde zu besprechen.

Um die Freiwilligkeit zu fördern und die Jäger für ihre Mühen ein wenig zu „entschädigen“, erhalten Jäger für die Probennahme bei verendet aufgefundenen Wildschweinen (auch nach einem Unfall) eine Aufwandsentschädigung von 20 Euro pro Tier aus der Staatskasse. Die Auszahlung erfolgt über den Bayerischen Jagdverband.

Brucellose-Monitoring

Zu den weltweit häufigsten bakteriellen Infektionskrankheiten, die vom Tier auf den Menschen übertragen werden, zählt die Brucellose. Diese Erkrankung wird durch verschiedene Vertreter der Gattung Brucella ausgelöst und kann nicht nur bei Haus- und Nutztieren, sondern auch bei Wildtieren auftreten.

Durch intensive staatliche Bekämpfungsmaßnahmen wurde diese Tierseuche in Deutschland allerdings faktisch getilgt. Die Rinder-, Schaf- und Ziegenbestände sind amtlich frei von Brucellose. Allerdings wird von sporadischen Ausbrüchen in Schweinebeständen und von vereinzelten Erregernachweisen bei Wildschweinen, aber auch bei Feldhasen berichtet. Trotz dieser durchaus günstigen Ausgangssituation ist für uns Menschen ein Restrisiko beim Umgang mit infizierten Tieren und deren Produkten vorhanden.

Als bedeutendster Infektionsweg ist der Verzehr kontaminierter Lebensmittel, insbesondere nicht hitzebehandelter Milch und Milchprodukte, anzusehen. Aber auch der direkte Kontakt mit infizierten Tieren kann zur Ansteckung führen.

Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) startete im November 2018 zusammen mit dem BJV ein Monitoring-Programm, um die Verbreitung der Brucellose in der bayerischen Wildschwein-Population zu untersuchen.

Da in den vergangenen Jahren Einzelfälle der Brucellose bei Wildschweinen am LGL aufgefallen sind, sollten gezielt weitere Proben aus dieser Population untersucht werden mit dem, Daten über die Verbreitung der Infektion zu sammeln. Damit kann die Bedeutung des Schwarzwilds als potenzielle Eintragsquelle und zoonotische Infektionsquelle eingeschätzt werden.

Für das Brucellose-Monitoring ist die tatkräftige Unterstützung durch die Jägerschaft über die Bereitstellung von Blutproben von gesund erlegten Wildschweinen gefragt, idealerweise soll vom beprobten Stück neben der Blutprobe ein etwa haselnussgroßes Gewebestück von Hoden oder Gebärmutter untersucht werden. Die Proben können für die  Untersuchung beim jeweiligen Veterinäramt abgegeben werden.

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