Jagd ist Naturschutz!
Die Jagd ist gelebter und praktizierter Naturschutz und das gilt nicht nur für die Tierarten, die im Jagdrecht stehen, sondern für alle Tierarten und darüber hinaus auch unsere Landschaft als Lebensgrundlage für alle.
Dies beruht auf dem Bundesnaturschutzgesetz: Ziel des Naturschutzes ist es, Natur und Landschaft aufgrund ihres eigenen Wertes und als Lebensgrundlagen des Menschen zu erhalten.
Darüber hinaus hat der Erhalt unserer Kulturlandschaft in ihrer Gesamtheit – die biologische Vielfalt – sogar Verfassungsrang durch den Art. 141 in der Bayerischen Verfassung.
So haben die Jäger den Auftrag, die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu fördern und umzusetzen. Sie sind auch die einzigen Naturschützer, die hierzu eine staatliche Prüfung abgelegt haben.
Somit ist der Bayerische Jagdverband ein anerkannter Naturschutzverband.
Aber was bedeutet das und wie sieht das mit Maßnahmen in der Praxis aus?
Es bedeutet, dass jeder einzelne Jäger die Revierflächen, die Landschaft und die Naturschutzflächen aktiv mitgestaltet. Dies passiert in direkter Zusammenarbeit mit den Jagdgenossen (Grundeigentümer der Flächen und des Reviers).
Dazu gehören u.a.:
Erhalten und Pflegen von Äsungs- und Deckungsflächen
Ruhezonen schaffen
Anlegen von Wildäckern
Anlegen und Pflege von Hecken, Gebüschen und Übergangszonen
Neuen Lebensraum schaffen
Biotopgestaltung und Vernetzung
Maßnahmen im Offenland wie Acker- und Grünland, Wiesen und Brachen
Maßnahmen auf Ackerland, Wiesen und Grünland werden über das Vertragsnaturschutzprogramm (VNP) gefördert.
Weitere Naturschutzmaßnahmen, insbesondere über die Landschaftspflegeverbände LPV, können im Rahmen der Landschaftspflege- und Naturpark-Richtlinien (LNPR) gefördert werden.
Naturschutzmaßnahmen in Bayern
- Vertragsnaturschutzprogramm (VNP)
- Vertragsnaturschutzprogramm Wald (VNP Wald)
- Landschaftspflege- und Naturpark-Richtlinien (LNPR)
- Förderung von Wanderwegen, Unterkunftshäusern und Gartenschauen