Fördermöglichkeiten

Bayerisches Vertragsnaturschutzprogramm (VNP) 

Mit dem Bayerischen Vertragsnaturschutzprogramm (VNP) werden ökologisch wertvolle Lebensräume, die auf eine naturschonende Bewirtschaftung angewiesen sind, erhalten und verbessert. 

Es bietet Maßnahmen für die vier Biotoptypen:

  • Acker
  • Wiesen
  • Weiden 
  • Teiche

Das Programm ist ein wichtiges Instrument zum Aufbau des europäischen Schutzgebietsnetzes Natura 2000 und zur Umsetzung der Bayerischen Biodiversitätsstrategie.

Die Unteren Naturschutzbehörden (UNB) sind dann für den Antrag und den Vollzug des Bundes- sowie des Bayerischen Naturschutzgesetzes zuständig.

Landschaftspflege- und Naturparkrichtlinien (LNPR)

Hier finden sich Maßnahmen für ökologisch wertvolle Lebensräume. Und zwar Erstgestaltung und Neuanlage, Erhaltung und Pflege sowie Wiederherstellung.

Antragsberechtigt sind Verbände wie z. B. Landschaftspflegeverbände oder Naturparkvereine, auch Kommunen und Privatpersonen.

Diese Maßnahmen dienen insbesondere dem Aufbau des europäischen Schutzsystems Natura 2000 und des bayerischen Biotopverbunds BayernNetzNatur sowie der Umsetzung der Bayerischen Biodiversitätsstrategie.

Artenschutzmaßnahmen von stark gefährdeten Rote-Liste-Arten

Maßnahmen in Naturschutzgebieten bzw. in Natura 2000-Gebieten

Maßnahmen zum Aufbau des landesweiten Biotopverbundsystems und der Landschaftspflege

Streuobstmaßnahmen über den Streuobstpakt

Und weitere Maßnahmen, die nicht aufgeführt sind, aber im Einzelfall aus Gründen des Naturschutzes und der Landschaftspflege zwingend geboten sind.