Hege und Pflegemaßnahmen

Was bedeutet „Hege“ überhaupt? 

In der Bevölkerung und in ‚nicht‘-Jägerkreisen ist das Wort „Hege“ oder ‚Revierhege‘ oft nicht einmal bekannt. 

Die Jagd und Jäger werden oftmals nur mit schießen verbunden. Jedoch heißen die einzelnen Zusammenschlüsse der Jagdausübungsberechtigten mehrerer benachbarter Reviere, die eine landschaftliche Einheit bilden ‚Hegegemeinschaft‘. Und nicht Schießgemeinschaft.

So sorgen die Jäger im Revier gerade durch diese Arbeit, ja dauerhafte Arbeit das ganze Jahr über, für die Kulturlandschaft die Bayern so prägt.

Kurz zusammengefasst: nichts anderes als der Naturschutz im Jagdrevier durch Erhalt der vorhandenen Lebensräume, das schaffen neuer Lebensräume, Nahrungsquellen und Deckungs- und Rückzugsmöglichkeiten. 

Darüber hinaus aber ist die Hege aber auch eine Verpflichtung, die sogar im Gesetz verankert ist. 

Als Hege werden im Jagdrecht die Maßnahmen zusammengefasst, die die Lebensgrundlage von Wild betreffen. Das Habitat, das Wohnzimmer unserer Wildtiere. 

Die Pflicht zur Hege ist unmittelbar mit dem Jagdrecht verbunden. 

Die Hege ist demnach ein Grundelement des Selbstverständnisses der Jäger, der sogenannten „Waidgerechtigkeit“. Nach § 1 Abs. 2 BJagdG verpflichtet das Hegegebot die Jäger, der Artenvielfalt des Wildes nicht zu schaden.

Jagd ist praktizierter Arten- und Naturschutz durch die Hege.

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Hege und Pflegemaßnahmen

Was gehört alles zur Hege und Maßnahmen?

Für diese Aufgabe gibt es auch Unterstützung für die Hegegemeinschaft an den Ämtern und Behörden sowie natürlich beim Bayerischen Jagdverband und auch eine Bandbreite an Förderprogrammen.

Maßnahme für die Hege werden besonders seit 2015 durch das Kultur- und Landschaftsprogramm (KULAP), das Vertragsnaturschutzprogramm (VNP) gefördert.

Darüber hinaus ein eigenes Programm des Bayerischen Jagdverband für die Jäger mit der Förderung zu „Maßnahmen zur Biotopverbesserung“.

Dazu gehören Anlegen:

  • Blühstreifen und Hasenapotheke
  • Wildacker
  • Vernetzungsstrukturen wie Feldrandstreifen
  • einzelne Feldgehölze 
  • Hecken
  • Brachen
  • Gestalten von Weg- und Waldrändern
  • Stehenlassen von Getreide-, Maisstreifen 
  • anlegen von Bejagungsschneisen im Mais
  • Lerchenfenster und Inseln für Wiesenbrüter 
  • Totholz, Asthaufen, 
  • Beetle Banks
  • etc

für eine vielfältige, strukturreiche Landschaft. Die Liste an wirksamen Maßnahmen ist vielfältig.

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Das ist Hege: Ein Reviergang mit Ilse Aigner in Oberbayern

Beratung und Unterstützung für die Jäger 

Unterstützung und Informationen bis zur Antragsstellung, den einzelnen Maßnahmenmöglichkeiten gibt es vor Ort bei den jeweiligen Ämtern für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) und den Landratsämtern durch die Untere Naturschutzbehörden (UNB) vor Ort.

Und natürlich durch den BJV durch Fachreferenten für Naturschutz:

Ramona Fehringer:

Forstwirtschaft, Verbiss, Hochwild, Rehwild, Wildunfälle
Tel.: +49 89 990234-34
Email: ramona.fehringer@jagd-bayern.de

Claudia Förschler:

Niederwild, Naturschutz, Landwirtschaft, Biotope, Rebhühner, Bruthabitate
Tel.: +49 89 990234-50
Email: claudia.foerschler@jagd-bayern.de

Weitere Informationen unter

Plädoyer für Hege und Naturschutz

Jagd in Bayern, JiB Ausgabe 08/2024

Jagd in Bayern

Hegegemein­schaften

Eine Hegegemeinschaft ist in Deutschland ein Zusammenschluss der Jagdausübungsberechtigten mehrerer benachbarter Reviere, die eine landschaftliche Einheit bilden (§ 10a Bundesjagdgesetz). Sie hat den Sinn, Hegemaßnahmen und Abschusspläne zu koordinieren. Hegegemeinschaften setzen sich in der Regel ein besonderes Hegeziel. So gibt es Schwarzwild-Hegegemeinschaften, die sich z.B. die Bestandsreduzierung zum Ziel gesetzt haben oder die Hege von starken Keilern, die für eine ausgewogene Bestandsstruktur sorgen sollen.

In Bayern gibt es rund 860 Hegegemeinschaften, die auf Rechtsverordnung gebildet werden nach § 7 AVBayJG:

Abgrenzung des räumlichen Wirkungsbereichs der Hegegemeinschaften

(1) 1Der räumliche Wirkungsbereich einer Hegegemeinschaft hat zusammenhängende Jagdreviere zu umfassen, die nach Lage, landschaftlichen Verhältnissen und natürlichen Grenzen den Lebensraum der darin vorkommenden Hauptwildarten bilden und in ihrer Gesamtheit eine ausgewogene Hege der darin vorkommenden Wildarten und eine einheitliche großräumige Abschußregelung gewährleisten. 2Für Hegegemeinschaften, die zum Zweck der Hege und Bejagung des Hochwildes gebildet werden, ist der räumliche Wirkungsbereich gesondert abzugrenzen.

(2) 1Der räumliche Wirkungsbereich der Hegegemeinschaften für Hochwild wird durch Rechtsverordnung der höheren Jagdbehörde, im übrigen durch Rechtsverordnung der unteren Jagdbehörde abgegrenzt. 2Die Rechtsverordnung ergeht im Benehmen mit den anerkannten Vereinigungen der Jäger (Art. 51 BayJG, § 32) und nach Anhörung der anerkannten Berufsorganisationen der bayerischen Land- und Forstwirtschaft.

(3) Muß sich der räumliche Wirkungsbereich einer Hegegemeinschaft aus zwingenden Gründen der Wildhege auf die Amtsbezirke mehrerer nach Absatz 2 Satz 1 zuständiger Behörden erstrecken, so grenzt jede dieser Behörden den auf ihren Amtsbezirk entfallenden Teil ab.

Die Hegegemeinschaften geben sich eine Mustersatzung, die folgendermaßen formuliert sein kann: 

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Reviermanagement

Unter dem modernen Begriff des Managements versteht man grundsätzlich alles was mit Hege und Pflege eines Jagdreviers zusammenhängt. Leider wird die „Hege“ mitunter sehr einseitig ausgelegt. Denn dabei geht es nicht allein um die Vermeidung von Wildschäden, sondern auch um den Erhalt gesunder Wildbestände, und auch nicht ausschließlich umgekehrt. Dabei sind Revierpächter und Jagdgenossen bzw. Eigenjadbesitzer, gleichermaßen in der Verantwortung (siehe § 1 Abs. 2 BJagdG und Art. 1 Abs. 2 BayJG)

Zum Reviermanagement gehören insbesondere folgende Aufgaben:

  • Bejagungsstrategien entsprechend örtlicher Gegebenheiten und Zielen
  • Bau und Reparatur von Jagdeinrichtungen
  • Freischneiden von Jagdeinrichtungen 
  • Anlegen von Schussschneißen in Rücksprache mit betreffenden Jagdgenossen
  • Lebensraumgestaltung zusammen mit Jagdgenossen
  • Wild- und Jagdschutz
  • Führen, oder Nachweis der Verfügbarkeit, eines Brauchbaren Jagdhundes
  • Korrektes Führen der Streckenliste
  • Regelm. Wald-/Revierbegänge mit Jagdgenossen
  • Abschussplanvorschlag bei neuer Abschussplanerstellung
  • Wildmonitoring
  • Korrekte Notzeitfütterung (nur wenn unbedingt nötig!)

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