Jagdrecht

Strenge Gesetze regeln die Jagd

Die Jagd ist in Bayern, wie in der ganzen Bundesrepublik, nach strengen Gesetzen geregelt. Neben dem Jagdgesetz und dem Naturschutzgesetz regeln Vorschriften aus über 20 Rechtsgebieten die Jagd, wie z. B. das BGB, Strafrecht, Waffenrecht, Fleischhygiene- und Tierseuchenrecht etc.

Bundesjagdgesetz ist ein Rahmengesetz, das durch die Landesjagdgesetze und deren Ausfächerungsbestimmungen ergänzt wird. Am 1.2.1949 wurde das Reichsjagdgesetz in Deutschland durch die Besatzungsmächte aufgehoben. Am 01.04.1953 ist das neue Bundesjagdgesetz in Kraft getreten, die Verordnung über Jagd- und Schonzeiten sowie Landesjagdgesetze mit ihren Verordnungen und Ausführungsbestimmungen. Änderungen gab es unter anderem 1961, 1970, 1976 und 1990 durch den Einigungsvertrag. 1985 wurde die Verordnung zum Schutz von Wild verabschiedet (Bundeswildschutzverordnung).

Rechtliche Aspekte bei der Wildbretvermarktung

Wie darf ich mein Wild vermarkten? Dr. A. Gangl aus der JiB 5/2019

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Rechtsberatung

Der Verband versucht alle Mitglieder bei rechtlichen Unsicherheiten und Fragen rund um das Jagd- und Waffenrecht zu unterstützen.

Rechtsberatungszeiten:

Dienstag: 14:00 – 17.00 Uhr
Donnerstag: 15:00 – 17.00 Uhr

Tel.: +49 89 9902340
Email: recht@jagd-bayern.de

Um eine erste Einschätzung und rechtliche Auskunft zu erhalten, bieten wir jedem Mitglied die Möglichkeit an, im Rahmen eines auf 10 Minuten beschränkten Gesprächs mit einem versierteren Anwalt rechtliche Unsicherheiten zu lösen.

Sollten Sie als Mitglied eine solche Rechtsfrage haben, bitten wir Sie unter recht@jagd-bayern.de Ihre Anfrage kurz zu formulieren.

Innerhalb der unten stehenden Telefonzeiten unserer Rechtsanwälte, am Dienstag und Donnerstag werden unsere Anwälte Sie zurückrufen.

Bitte geben Sie also eine Telefonnummer an, unter welcher Sie erreichbar sind.

Klarzustellen ist, dass es sich hier nur um eine kurze rechtliche Auskunft handeln kann, die keine Rechtsberatung bei einem Anwalt ersetzen kann. Sollten nach dieser ersten rechtlichen Auskunft noch weitere tiefergehende Fragen bestehen, müsste dies über die Beauftragung eines Rechtsanwalts durchgeführt werden. Hierzu haben wir den Mitgliedsverbänden eine Rechtsschutz Gruppenversicherung angeboten, bei welcher Sie die Übernahme solcher Erstberatungen und Mandatierungen zur Deckung anfragen können.

Sollten Sie ein in Jagd- und Waffenrecht versierteren Anwalt in Ihrer Nähe suchen, stellt Ihnen der BJV gerne eine Liste solcher Anwälte auf Anfrage zur Verfügung.

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Anwaltsliste
  • Durchsetzung von Forderungen nach Schmerzensgeld oder Verdienstausfall nach einem Jagdunfall.
  • Abwehr von Schadensansprüchen im Zusammenhang mit Wildschäden.
  • Streitigkeiten im Zusammenhang mit einem Kaufvertrag, etwa beim Kauf einer Waffe.
  • Streitigkeiten mit dem Verpächter im Zusammenhang mit dem Pachtvertrag.
  • Auseinandersetzungen wegen der Sozialversicherung, Arbeitslosenversicherung oder Arbeitsvermittlung zum Beispiel im Rahmen einer Berufs- und Erwerbsunfähigkeit in Zusammenhang mit einem Jagdunfall.
  • Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Entzug oder der Wiedererlangung der Waffenbesitzkarte oder des Jagdscheins.
  • Für die Verteidigung des Vorwurfes, eine Straftat fahrlässig begangen zu haben, zum Beispiel beim Vorwurf auf Körperverletzung.
  • Versicherungsschutz bei Vorwurf von Vorsatz zum Beispiel bei unerlaubtem Waffenbesitz. Wird der Versicherungsnehmer allerdings wegen Vorsatz verurteilt, muss er der Rechtsschutzversicherung die Kosten zurückerstatten.
  • Für die Verteidigung des Vorwurfs, eine Ordnungswidrigkeit begangen zu haben, zum Beispiel wenn jemand seien Waffe nicht ordnungsgemäß befördert hat und ein Bußgeld fällig wird. Bei Ordnungswidrigkeiten ist der Vorsatzvorwurf immer mitversichert.
  • Jagdrechtsschutz besteht auch im Ausland, z.B. bei Jagdreisen, bis zu 6 Wochen. Weltweit!
Die Selbstbeteiligung liegt bei 150 Euro.

Info zur Schadenregulierung:

ERGO Versicherung AG, ERGO-Platz 1, 40477 Düsseldorf

ERGO-Hotline: 0800 327 327 1

E-Mail: rs-schaden@ergo.de

Versicherungsnummer: RA-SV073951241.7 (Bitte immer angeben!)

BJV-Mitgliedsnummer bereithalten!


1. ERGO-Hotline anrufen.

2. Ein Schadenmitarbeiter der ERGO prüft dann anhand der Mitgliederliste, ob das Mitglied gemeldet ist.

3. Es werden ausschließlich der Vor- und Nachname des Mitglieds, die BJV-Mitgliedsnummer und das Eintrittsdatum in elektronischer Form an die ERGO weitergeleitet (Datenschutz).

4. Nachdem die Deckungszusage seitens der ERGO erteilt wurde, kann das Mitglied mit der Schadensnummer einen Anwalt seiner Wahl nehmen.

Anwälte mit Interessen- und Tätigkeitsschwerpunkt Jagd

Sollten Sie einen über unsere kostenlose Erstrechtsberatung hinausgehenden anwaltlichen – dann kostenpflichtigen Rechtsbeistand benötigen – finden Sie hier eine Liste der Rechtsanwälte, die uns aufgrund ihres Interessen- und Tätigkeitsschwerpunktes von den Kreisgruppen und Jägervereinigungen des BJV benannt wurden:

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