Hundeprüfung
Hundeausbildung in den Kreisgruppen
Viele Kreisgruppen und Jägervereine bieten für Ihren Jagdhund eine fundierte Ausbildung an. Sie besteht in der Regel aus zwei Teilen:
- aus dem so genannten Grundkurs/Hundeführerlehrgang
- aus dem Lehrgang zur Vorbereitung auf die Brauchbarkeitsprüfung
Der Grundkurs beginnt in der Regel im Frühjahr, umfasst mindestens 16 Doppelstunden, dauert rund vier Monate und endet mit der „Abschlußprüfung Hundeführerlehrgang“.
Im Grundkurs dreht sich alles um die Grundlagen der Hundeausbildung. Das heißt, an erster Stelle wird der Gehorsam eingeübt und gefestigt. Dann werden wichtige Grundlagenfächer trainiert, wie das Apportieren und die Schussfestigkeit.
Jagdliche Fächer werden abhängig vom Kenntnisstand der Hunde nach und nach ergänzend eingebaut.
Der Vorbereitungskurs auf die Qualifizierte Brauchbarkeitsprüfung schließt sich i. d. R. dem Grundkurs an, umfasst alle Fächer die bei der Brauchbarkeitsprüfung geprüft werden und endet mit der Brauchbarkeitsprüfung (im Herbst).

Wer ist mein Ansprechpartner?
Wenn Sie mit Ihrem Hund an einem Grundkurs teilnehmen wollen, wenden Sie sich am besten an den Hundeobmann Ihrer Kreisgruppe. Sie finden Ihren Ansprechpartner auf der Homepage Ihres Jagdvereins.
Wer kann teilnehmen?
Am Grundkurs können nur Hundeführer mit gültigem Jagdschein teilnehmen Es können nur Hunde teilnehmen, die auch zur Brauchbarkeitsprüfung zugelassen sind. Das heißt, Ihr Jagdhund muss gültige JGHV-Papiere oder eine Zulassung gemäß QBPO § 3 haben.
Der Jagdhund sollte bei Kursbeginn nicht jünger als sechs Monate sein. Denn zum Apportieren sollte der Zahnwechsel abgeschlossen sein, um bleibende Schäden am Gebiss zu vermeiden.
Die Qualifizierte Brauchbarkeitsprüfung
Das Bayerische Jagdgesetz schreibt vor, dass für bestimmte Jagdarten brauchbare Jagdhunde in ausreichender Zahl eingesetzt werden müssen.
Derzeit kann die Brauchbarkeit eines Jagdhundes in diesen Bereichen abgelegt werden:
- Brauchbarkeit ausschließlich für Nachsuchen auf Schalenwild
- Brauchbarkeit Feld und Wald (nach dem Schuss)
- Brauchbarkeit Wasser
- Brauchbarkeit für Nachsuchen unter erschwerten Bedingungen
- Brauchbarkeit für die Bewegungsjagd
- Brauchbarkeit für die Baujagd
- Ergänzender Eignungsnachweis im Schwarzwildgatter
Die Brauchbarkeit kann innerhalb Ihrer Kreisgruppe mit einer Brauchbarkeitsprüfung nach der QBPO-02.02.2024 abgelegt werden.
Ebenso kann der Jagdhund die Brauchbarkeit im Rahmen einer Prüfung durch einen der JGHV- oder Zuchtverbände (siehe QBPO, §25) der jeweiligen Jagdhunderassen erreichen, ggf mit erforderlichen Zusatzprüfungen.
Aktuelle Termine Qualifizierte Brauchbarkeitsprüfungen:

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Schwarzwildgewöhnungsgatter
Gut eingeübte Jagdhunde sind gerade für die Bewegungsjagden auf Schwarzwildjagd und die effiziente Sauenbejagung unerlässlich. Um die Jagdhunde auf ihren Einsatz bei der Schwarzwildbejagung vorzubereiten, ist eine fachmännische, streng tierschutzgerechte und praxisorientierte Ausbildung unserer „Schwarzwildhunde“ in einem sogenannten Schwarzwildgewöhnungsgatter notwendig.
In Bayern gibt es zwei Schwarzwildgewöhnungsgatter: