Wildbret

Wildbret - natürlich regional!

Der Tierschutz hat in der heutigen Gesellschaft einen hohen Stellenwert, und das Tierschutzgesetz widerspiegelt diesen ethischen Anspruch. Besonders die Definition des Begriffs „Mitgeschöpf“ im Tierschutzgesetz (§ 1 TierSchG) stellt einen Paradigmenwechsel in der Beziehung zwischen Mensch und Tier dar. Der Kirchenhistoriker Fritz Blanke (1900 – 1967) beschreibt diesen Wandel treffend: „Die Idee der Herrschaft des Menschen über die Erde muss ergänzt werden, nämlich durch den Gedanken, dass der Mensch zum Verwalter, Halter, Fürsorger der Natur berufen sei.“

Jäger, als Experten in der Natur und deren Abläufe, sind prädestiniert, diese Verantwortung zu tragen. Sie hegen und pflegen die Wildtiere in ihrem natürlichen Lebensraum und üben eine Jagd aus, die den tierschutzrechtlichen Anforderungen gerecht wird. Tierschutz umfasst alle Jagdarten – vom Einzelansitz über Gesellschaftsjagden bis zur Fallenjagd – und schließt auch die Begleitjäger wie Jagdhunde und Beizvögel ein.

Wildbretbroschüre

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Wildbrethygiene

Wildbrethygiene und Vermarktung

Die Wildbret-Hygiene umfasst sämtliche Maßnahmen, die erforderlich sind, um die Genusstauglichkeit von Wildbret aus Haar- und Federwild für den menschlichen Verzehr zu beurteilen. Dies ist von zentraler Bedeutung, um sowohl die Gesundheit der Verbraucher zu schützen als auch die Qualität des Wildfleischs zu gewährleisten.

Jäger, die Kleinwild wie freilebendes Federwild, Feldhasen oder Wildkaninchen sowie Großwild aus den Schalenwildarten erlegen, sind verpflichtet, sich gemäß den Anforderungen von EU-Vorgaben ausreichend zu schulen. Diese Schulung befähigt die Jäger dazu, gesundheitlich bedenkliche Merkmale am Wildkörper zu erkennen. Diese Erkenntnisse sind entscheidend für die anschließende amtliche Fleischuntersuchung, die letztlich die Genussfähigkeit des Wildbret bestimmt.

Hinsichtlich des Eigenverbrauchs, der Direktvermarktung oder des Wildhandels gelten unterschiedliche gesetzliche Regelungen. Diese Differenzierung ist wichtig, um den spezifischen Anforderungen und Rahmenbedingungen der verschiedenen Vermarktungswege gerecht zu werden.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die hygienischen Standards und Vermarktungsrichtlinien für Wildbret nicht nur für die Qualität des Produktes entscheidend sind, sondern auch für das Vertrauen der Verbraucher in die Sicherheit und Nachhaltigkeit des Wildfleischs.

Wildbret

Wildgenuss aus Jägerhand

Zweifellos ist die Jagd die natürlichste und nachhaltigste Art der Fleischbeschaffung.
Bayernweit sind es fast 70.000 Jägerinnen und Jäger, die dafür sorgen, dass das ganze Jahr über hochwertiges Wildbret auf unsere Teller gelangt. Neben dem
Verbrauch im eigenen Haushalt vermarkten die Jägerinnen und Jäger als Lebensmittelunternehmer Wildbret überwiegend an Privatkunden. Der Wildgroßhandel macht nur einen geringen Prozentsatz der Wildbretvermarktung direkt an den Endverbraucher aus. 

Die festgelegten Schuss- und Schonzeiten, welche sich am natürlichen Lebensrhythmus der jeweiligen Wildart orientieren, regeln, wann eine Wildart bejagt werden darf. Auf der Jagd werden alle Maßnahmen ergriffen, die ein hohes Maß an Tierschutz gewährleisten. Jäger sind gesetzlich dazu verpflichtet, ausschließlich qualitativ hochwertiges und gesundheitlich unbedenkliches Wildbret anzubieten. Wild wird direkt vom Jäger entweder komplett oder portioniert abgegeben; oftmals kann der Jäger das Zerlegen auch vermitteln. Daneben ist Wildbret im Wildhandel und in immer mehr Metzgereien erhältlich.

Sie sind auf der Suche nach Bezugsquellen für frisches Wildbret aus Ihrer Region? Konkrete Ansprechpartner, z. B. den Jäger aus Ihrem Ort, finden Sie auf: 

www.bjv-service.de/Wildbret

Radiocäsium

Wildbret und Radiocäsium

Dichtes Netz an Messstationen in ganz Bayern – Der BJV kontrolliert seit Tschernobyl Wildbret

Wie langlebig die Folgen atomarer Katastrophen sind, zeigt das Reaktorunglück von Tschernobyl. In den Fallout-Gebieten ist Schwarzwild noch immer belastet. Um sicherzustellen, dass nur einwandfreies Wildbret auf den Teller des Verbrauchers kommt, hat der BJV ein flächendeckendes Netz von Messstationen in ganz Bayern aufgebaut. Dort wird das Fleisch von Schwarzwild kontrolliert, bevor es in den Handel kommt. Für diese Kontrolle stehen in Bayern als einzigem Bundesland 130 dezentrale Messstationen zur Verfügung.

Die Messstationen werden vom BJV mit seinen Kreisgruppen in Eigenregie unterhalten. Fleisch, das mit mehr als 600 Becquerel pro Kilo belastet ist, muss nach den strengen deutschen und europäischen Fleischhygienerichtlinien vernichtet werden. Es ist zum Verzehr nicht mehr geeignet.

Auch mehr als 30 Jahre nach Tschernobyl noch keine Entwarnung

Über 30 Jahre nach Tschernobyl kann in einigen Teilen Bayerns beim Schwarzwild immer noch keine Entwarnung gegeben werden. Zu den belasteten Fallout-Gebieten gehören das Voralpenland, Teile Schwabens und der Bayerische Wald.

Die Belastung bei Wildschweinen ist hauptsächlich darauf zurückzführen, dass sie sich von Hirschtrüffeln und Maronenröhrlingen ernähren, die als Radionuklidsammler gelten, das heißt, diese Pilze reichern strahlendes Cäsium 137 stärker an als andere Pilze.

Mehr Informationen gibt auch das Bayerische Landesamt für Umwelt und Verbraucherschutz.

Für über dem Grenzwert verstrahltes Wildbret kann eine Ausgleichszahlung beim Bundesverwaltungsamt beantragt werden. 

Ausgleichszahlungen nach dem Atomgesetz