Wildtierkrankheiten und Seuchen
Kenntnisse über Wildkrankheiten und der richtige Umgang mit ihnen ist ein wichtiger Bestandteil der Jagdausübung. Dabei kommt dem Schutz von Tieren und im Sinne des Eigen- und Verbraucherschutzes auch von uns Menschen größte Bedeutung zu.
Das Erlösen von kranken Tieren schützt diese vor Schmerzen und Leiden (Einzeltierschutz). Im Zusammenhang mit Infektionskrankheiten kann durch das Erlegen von infiziertem Wild das Ausbreiten des Infektionserregers innerhalb der Population, aber auch der Eintrag desselben in andere Tierpopulationen, beispielsweise in die Nutztierpopulation, verhindert werden (Populationstierschutz).
Wir können bei Erkrankungen zwischen nicht-infektiösen Erkrankungen und solchen, die durch Infektionserreger hervorgerufen werden, sogenannte Infektionskrankheiten, unterscheiden.
Nicht-infektiöse bzw. nicht-übertragbare Krankheiten
Zu den nicht-infektiösen Krankheiten zählen beispielsweise Vergiftungen durch Mykotoxine, Pestizide oder Schwermetalle, Verkehrsunfälle (Verletzungen, Traumata) oder angeborene Missbildungen. Im Gegensatz zu den Infektionskrankheiten spielen die nicht-übertragbaren Krankheiten, wie sie auch genannt werden, auf der Jagd eine eher untergeordnete Rolle. Diese Erkrankungen gehen aber unter Umständen mit solchen Symptomen einher, die wir als Jäger bei der „Lebendbeschau“ des Tieres im Revier sehen und als „Bedenkliche Merkmale“ ansprechen können und müssen.
Infektionskrankheiten
Infektionskrankheiten können durch ganz unterschiedliche Erreger verursacht werden: Viren, Bakterien, Pilze, Prionen und Parasiten. Letztere können neben der direkten Wirtsschädigung auch als lebende Vektoren für die vorher genannten Krankheitserreger dienen. Nur wenn sich das körpereigene Immunsystem nicht gegen die Krankheitserreger zur Wehr setzen kann, wird eine durch mehr oder weniger charakteristischen Symptome gekennzeichnete Erkrankung ausgelöst. Je nach der Geschwindigkeit des Krankheitsverlaufes kann man zwischen perakuten, akuten bis hin zu chronischen Krankheitsverläufen unterscheiden.
Meldepflicht und Anzeigepflicht
Manche infektiöse Erkrankungen haben solche Bedeutung, dass sie den zuständigen Behörden mitgeteilt werden müssen. Das geschieht entweder auf dem Weg der Meldung durch die diagnostizierenden tierärztlichen Untersuchungseinrichtungen (Meldepflichtige Tierkrankheiten, nicht mit staatlichen Maßnahmen bekämpft, jedoch ständiger Überblick notwendig) oder auf dem Weg der Anzeige (Anzeigepflichtige Tierseuchen, werden aufgrund ihrer volkswirtschaftlichen Bedeutung staatlich bekämpft oder gefährden als Zoonose-Erreger die menschliche Gesundheit) durch einen fachkundigen Personenkreis.
Das deutsche Tiergesundheitsgesetz (TierGesG) ,vormals Tierseuchengesetz, definiert als „Fachleute“ u.a. Personen, die zur Jagdausübung befugt sind. Im Falle eines Seuchenverdachts sind sie zur Erstattung einer Anzeige bei der zuständigen Behörde – Veterinäramt, ggf. Polizei – verpflichtet. Die Anzeige hat unverzüglich, und auch schon bei Verdacht des Vorliegens einer dieser Erkrankungen zu erfolgen.
Verordnung über anzeigepflichtige Tierseuchen in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Juli 2011
Anzeigepflichtige Tierseuchen mit Bedeutung für den Wildtierbereich, bspw:
- Afrikanische Schweinepest
- Aujeszkysche Krankheit bei Hausrindern und Hausschweinen
- Blauzungenkrankheit
- Brucellose der Rinder, Schweine, Schafe und Ziegen
- Geflügelpest
- Maul- und Klauenseuche
- Schweinepest
- Tollwut
- Transmissible Spongiforme Enzephalopathie (alle Formen)
- Tuberkulose der Rinder (Mycobakterium bovis und Mycobakterium caprae)
Verordnung über meldepflichtige Tierkrankheiten in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. Februar 2011
Meldepflichtige Tierkrankheiten mit Bedeutung für den Wildtierbereich, bspw:
Bornavirus-Infektionen der Säugetiere
- Echinokokkose
- Leptospirose
- Listeriose (Listeria monocytogenes)
- Paratuberkulose
- Schmallenberg-Virus
- Tularämie
Was sind “Zoonosen”?
Der Begriff Zoonose leitet sich aus den griechischen Wörtern zoon- Lebewesen und nosos – Krankheit ab. Zoonosen sind Infektionskrankheiten, die von Bakterien, Parasiten, Pilzen, Prionen oder Viren verursacht und wechselseitig zwischen Tieren und Menschen übertragen werden können. Zwei von drei Erregern, die bei Menschen Infektionskrankheiten auslösen, können von Tieren übertragen werden. Eine Übertragung kann durch direkten Kontakt, über Lebensmittel, aber auch über belebte (z.B. Zecken, Mücken) und unbelebte Vektoren (z.B. Kleidung, Schuhwerk, Arbeitsgeräte, Stäube, Wasser) erfolgen.
Beispiele bedeutender Zoonosen:
- Tollwut
- Geflügelpest
- Brucellose
- Tularämie
- Echinokokkose
- Tuberkulose
Erreger Klassifikation
Steckbriefe Virale, Bakterielle, Parasitäre und Prionen Krankheiten
Monitoringprogramme – Helfen Sie mit!
Sogenannte Monitoring-Programme, die eine Einschleppung eines Tierseuchenerregers in einen Tierbestand frühzeitig aufzudecken vermögen, sind für eine schnelle und effiziente Tierseuchenbekämpfung von enormer Bedeutung. Je früher eine Tierseuche entdeckt und entsprechende Bekämpfungsmaßnahmen eingeleitet werden, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, eine weitere Verbreitung zu unterbinden und die Seuche rasch zu tilgen.
Diesen Bereich verantwortet Frau Dr. Claudia Gangl
Tel.: +49 89 990234-14
Email: claudia.gangl@jagd-bayern.de
Helfen Sie mit und beteiligen Sie sich an den Monitoringprogrammen!