Mit den Bayerischen Staatsforsten (BaySF) hat der Bayerische Jagdverband mit seinen Kreisgruppen einen Vorschlag zu Schonzeitaufhebungen für Schalenwild in den Sanierungsgebieten in Oberbayern erarbeitet.

In diesem Entwurf, der die Grundlage für die neue Verordnung der Regierung von Oberbayern sein soll, sind 85 Schutzwald-Gebiete ausgewiesen, in denen auch innerhalb der Schonzeiten Gams, Rot- und Rehwild bejagt werden dürfen. In 24 dieser Gebiete ist dabei die Bejagung im Februar und März ausgeschlossen.

Verglichen mit der Verordnung, die von 2019 bis 2024 in Kraft war, ist die Fläche um mehr als 17 Prozent reduziert worden. Von bisher knapp 26 000 Hektar sind aktuell noch etwas mehr als 21 000 Hektar entsprechend ausgewiesen.

Neu ist auch, dass künftig nur noch forstliches Personal und Ortsansässige mit ganzjährigen Erlaubnisscheinen bei dieser Bergjagd zum Einsatz kommen dürfen.

Dazu BJV-Präsident Ernst Weidenbusch:

„Wir haben mit den BaySF eine hervorragende Lösung für das Thema Sanierungsflächen erarbeitet, dabei war auch Kreativität gefragt. Die jetzige Lösung wurde von den Staatforsten mit den Kreisgruppen besprochen, in mehreren Fällen war Rudolf Plochmann für die Staatsforsten dabei. 

Die Verordnung und deren Umsetzung wird zeigen, dass durch diese Zusammenarbeit für das Gamswild viel erreicht werden konnte.“

Die Pressemitteilung des BJV kann hier heruntergeladen werden.

Pressemitteilung: Bayerischer Jagdverband, Abdruck honorarfrei

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