Förderanträge
Förderprogramme und Anträge
Der Einsatz von Drohnen mit Wärmebildtechnik ist nach derzeitigem Stand die effektivste und erfolgreichste Variante zum Auffinden von Junghasen, Gelege von Bodenbrütern und Rehkitzen.
Daher wurde vor Jahren ein Bundesförderprogramm zur Anschaffung von Drohen zur Rehkitzrettung eingeführt.
Das Ziel der Förderung ist die weitere Etablierung des Einsatzes von Drohnen in Kombination mit geeigneten Wärmebildkameras zur Suche von Wildtieren, insbesondere Rehkitzen auf Grünland- und Ackerfutterflächen. Die Tiere sollen mit den Kameras lokalisiert werden, damit die Liegeflächen markiert werden können, um diese zu umfahren oder die Tiere für die Mahd aus den Flächen entfernen zu können. Diese Maßnahmen sollen die Tiere vor Verletzungen oder dem sogenannten „Mähtod“ bewahren.
Gefördert werden eingetragene Kreisjagdvereine, Jägervereinigungen auf Kreisebene in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins oder andere eingetragene Vereine auf regionaler oder lokaler Ebene. Gemäß Satzung muss deren hauptsächliche Aufgabe die Pflege und Förderung des Jagdwesens oder die Rettung von Wildtieren, insbesondere von Rehkitzen, bei der Wiesenmahd (sog. Kitzrettungsvereine) gehören. Jagdgenossenschaften (vgl. § 9 Bundesjagdgesetz) und Vereine in Gründung sind nicht antragsberechtigt. Einrichtungen der öffentlichen Hand sowie Vereine, deren satzungsgemäßes Tätigkeitsgebiet nicht im Bundesgebiet liegt sind nicht antragsberechtigt. Der antragstellende Verein darf nicht Gegenstand eines Insolvenzverfahrens oder in Eröffnung eines Insolvenzverfahrens auf Antrag seiner Gläubiger sein.
Gegenstand der Förderung ist in dieser Fördermaßnahme die Anschaffung von flugbereiten Drohnen, ausgestattet jeweils mit Wärmebild- und Echtbildkamera.
Die Drohne hat mindestens die folgenden technischen Voraussetzungen zu erfüllen:
- Echtbildkamera mit integrierter/ kompatibler Wärmebildkamera
- Mindestflugzeit 20 Minuten
- Home Return Funktion
- CE-Klassenkennzeichnung aufgrund Zertifizierung nach den Vorschriften der EUDrohnenverordnungen (EU) 2019/947 und (EU) 2020/746
Förderfähig sind auch Zusatzkosten für die Anschaffung von zusätzlichem Equipment wie weitere Akkus, Propeller, Kabel, Ladegeräte, Transportbehälter.
Wichtig: Auch mit der erfolgreichen Teilnahme an der ersten Antragstufe (Antrag auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn) besteht kein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Förderung.
Es können bis zu 60 % der förderfähigen Ausgaben – jedoch begrenzt bis zur Höchstsumme von maximal 4.000 Euro pro Drohne – gefördert werden. Skonti, Boni und Rabatte sind zu nutzen und somit von der Förderung ausgeschlossen.
Wenn die Möglichkeit zum Vorsteuerabzug besteht, sind die Nettobeträge (Preise ohne Umsatzsteuer) förderfähig.
Wo sind die Anträge zu finden?
Die Antragstellung erfolgt grundsätzlich online!
Für die Antragstellung steht auf der Internetseite der BLE www.ble.de/rehkitzrettung ein elektronisches Antragssystem zur Verfügung.
Für Fragen können Sie die zuständigen Ansprechpersonen wie folgt erreichen:
- E-Mail: rehkitzrettung@ble.de
- Telefon: 0228 6845-3167
Eine postalische Antragstellung ist nur in wenigen Ausnahmefällen möglich.
Die Antragstellung erfolgt ausschließlich über das elektronische Antragssystem des
Förderprogramms. Bitte reichen Sie keine Unterlagen postalisch in Papierform ein.
Anträge per E-Mail und in Papierform können nicht bearbeitet werden.
Nur eine vom Verein berechtigte Person darf Förderanträge für den Verein stellen.
Im Antrag muss eine verbindliche Adresse des antragsstellenden Vereins angegeben werden.
Der Schriftverkehr erfolgt grundsätzlich per E-Mail. Dafür gibt der Antragstellende seine E-Mail-Adresse an.
Das Antragsverfahren ist zweistufig!
Wie läuft das Antragsverfahren ab?
Das Antragsverfahren ist zweistufig!
- Die Antragstellung erfolgt ausschließlich über das elektronische Antragssystem des
- Förderprogramms. Bitte reichen Sie keine Unterlagen postalisch in Papierform ein.
- Anträge per E-Mail und in Papierform können nicht bearbeitet werden.
- Nur eine vom Verein berechtigte Person darf Förderanträge für den Verein stellen.
- Im Antrag muss eine verbindliche Adresse des antragsstellenden Vereins angegeben werden.
- Der Schriftverkehr erfolgt grundsätzlich per E-Mail. Dafür gibt der Antragstellende seine E-Mail-Adresse an.
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1. Stufe: der Antragsstellende erklärt sein Interesse an der Teilnahme der Fördermaßnahme und beantragt den vorzeitigen, förderunschädlichen Vorhabenbeginn.
Dazu muss das Formular online vollständig ausgefüllt werden. Anschließend wird der Antrag im Antragsportal per Mausklick an die BLE übermittelt.
Eine Unterschrift ist auf dem Formular der 1. Stufe nicht erforderlich.
Anschließend kann, nach Prüfung durch die BLE, der Antragsstellende im Antragsportal seine Eingangsbestätigung sowie die Zustimmung zum vorzeitigen, förderunschädlichen Vorhabenbeginn herunterladen, speichern und ggf. ausdrucken. Mit dem Vorliegen der Eingangsbestätigung ist die 1. Stufe des Antragsverfahrens abgeschlossen und es kann mit der Anschaffung der Drohne begonnen werden.
Nur Drohnen, die nach dem Erstelldatum der Eingangsbestätigung bestellt und erworben wurden, können zur Auszahlung der Förderung zugelassen werden.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf Auszahlung einer Förderung. Die Anschaffung der Drohne erfolgt auf eigenes Risiko.
Das Ende der Antragsfrist der 1. Stufe wird auf der Seite der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung bekanntgegeben.
2. Stufe: der Antragstellende beantragt online die Auszahlung der Förderung.
Zum Aufrufen des Auszahlungsantrags im online Antragssystem muss die Vorgangsnummer und die Transaktionsnummer (TAN), welche mit der Eingangsbestätigung des Antrages der 1. Stufe versendet worden sind, in das bereitgestellte Formular eingetragen werden.
Der Antrag auf Auszahlung muss online vollständig ausgefüllt werden.
Zusammen mit dem Auszahlungsantrag müssen die folgenden Dokumente im Antragsportal hochgeladen werden (keine Papierform):
- Die Eingangsbestätigung und Zustimmung zum vorzeitigen, förderunschädlichen Vorhabenbeginn der BLE
- Ein aktueller Auszug aus einem Vereinsregister in Deutschland (nicht älter als 6 Monate)
- Eine Satzung, aus der hervorgeht, dass die Aufgaben nach Nummer 3 der Richtlinien erfüllt werden,
- Die Rechnung, ausgestellt auf den antragsstellenden Verein bzw. antragsstellende Vereinigung, mit Aufstellung aller Positionen und Ausweisung von Rabatten, Boni, Skonti. Die Mehrwertsteuer muss auf der Rechnung ausgewiesen sein, und
- Den Nachweis über die Eignung des Gerätes durch Vorlage eines technischen Datenblatts und der Zertifizierung.
Nach dem vollständigen Ausfüllen des Auszahlungsantrags werden der Antrag und die Unterlagen per Mausklick in die Datenbank der BLE übertragen.
Eine Unterschrift ist auf dem Formular der 2. Stufe nicht erforderlich.
Das Ende der Antragsfrist für die 2. Stufe des Förderprogramms wird auf der Internetseite der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung bekanntgegeben.
Folgendes muss auf der Rechnung der Drohne erkennbar sein:
- Verkäufer: Name und Adresse des Verkäufers
- Adressat: Name und Adresse des antragsstellenden Vereins bzw. der antragsstellenden Vereinigung
- Besteller: Name des Bestellers des antragsstellenden Vereins bzw. der antragsstellenden Vereinigung. Dies soll mit der Person übereinstimmen, die bei der BLE den Förderantrag gestellt hat.
- Datum der Rechnung und ggf. Datum der Lieferung der Drohne
- Aufstellung aller einzelnen Kostenpositionen
- Ausweisung von Rabatten, Boni und Skonti
- Mehrwertsteuer.
Nach Erhalt der Förderung werden Sie gebeten in den kommenden zwei Jahren am Ende der Saison zur Rehkitz- bzw. Wildtierrettung folgendes mitzuteilen:
- Anzahl der Einsatztage pro Jahr,
- Anzahl der Rehkitze und Anzahl ggf. anderer Tiere, die Sie im Berichtsjahr vor dem Mähtod gerettet haben,
- Größe der Fläche (in Hektar), die Sie abgesucht haben,
- Anzahl der Drohnenpiloten und
- ggf. weitere Bemerkungen.
Eine Vorlage der Meldung steht auf www.ble.de/rehkitzrettung zum Download bereit.
Die Meldung senden Sie bitte an die E-Mail-Adresse: rehkitzrettung@ble.de.
Nach der Prüfung des Auszahlungsantrags gemäß den Vorgaben der Richtlinie kann die Förderfähigkeit festgestellt werden. Nur wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, erhält der Antragsstellende einen Bescheid. Anschließend wird die Auszahlung veranlasst. Die Auszahlung des Förderbetrags kann grundsätzlich nur auf das Konto des antragstellenden Vereins bzw. der antragstellenden Vereinigung erfolgen.
Ausnahme: Sollte kein Vereinskonto existieren, melden Sie sich bitte bei der BLE.
Die Auszahlung der Förderung erfolgt vorbehaltlich der Antragsprüfung und der vorhandenen Haushaltsmittel.
Der Auszahlungsbescheid ergeht von der zuständigen Haushaltsstelle in der BLE.
Bei Feststellung, dass keine Förderung erfolgt, ergeht ein Ablehnungsbescheid der BLE.
Wer überprüft die Verwendung der geförderten Drohne?
Vertreterinnen bzw. Vertreter der BLE oder von ihr beauftragte Dritte sind berechtigt, bis zum Ablauf der Zweckbindungsfrist von drei Jahren, stichprobenartig Kontrollen vor Ort durchzuführen. Dabei sind diesen Personen auf Verlangen alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen, Einsicht in Bücher und Unterlagen zu gewähren sowie die Prüfung zu gestatten.
Sollten im Antrag falsche Angaben gemacht worden sein, führt dies zum Ausschluss von der Förderung und einer Rückzahlung des Förderbetrags.