Der Bayerische Jagdverband e.V. hat am 28. September 2026 seine Beantwortung des Fragebogens zur Evaluierung des Waffenrechts einschließlich einer begleitenden Stellungnahme an das Bundesministerium des Innern übermittelt.
Der BJV hat sich umfassend mit den vom Bundesinnenministerium aufgeworfenen Fragestellungen befasst und dabei insbesondere die jagdliche Praxis, die Belange der bayerischen Jägerinnen und Jäger sowie die Auswirkungen bestehender und möglicher zukünftiger Regelungen auf Legalwaffenbesitzer und Verwaltung berücksichtigt.
Im Mittelpunkt der Stellungnahme stehen die Forderungen nach einem praxisgerechten, anwenderfreundlichen, rechtssicheren und verhältnismäßigen Waffenrecht. Zusätzliche gesetzliche Belastungen müssen aus Sicht des BJV einen konkret nachvollziehbaren Sicherheitsgewinn erwarten lassen. Gleichzeitig müssen bestehende Regelungen daraufhin überprüft werden, ob sie weiterhin erforderlich, sachgerecht und vollziehbar sind.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der klaren Trennung zwischen legalem Waffenbesitz und illegaler Waffenkriminalität. Allgemeine Zahlen zur Waffenkriminalität dürfen nicht undifferenziert zur Begründung zusätzlicher Anforderungen an bereits behördlich überprüfte Legalwaffenbesitzer herangezogen werden. Ebenso setzt sich der BJV für Entbürokratisierung, digitalisierte und effizientere Verwaltungsverfahren sowie einen möglichst bundeseinheitlichen Vollzug ein.
Die Stellungnahme befasst sich darüber hinaus mit zahlreichen für die jagdliche Praxis wesentlichen Themen, darunter die Bedürfnisprüfung, Zuverlässigkeit und persönliche Eignung, Aufbewahrung, jagdlicher Waffenbesitz, Schalldämpfer, Nachtzieltechnik, Magazine sowie das Nationale Waffenregister.
Die vollständige Stellungnahme einschließlich des beantworteten Fragebogens stellt der Bayerische Jagdverband seinen Mitgliedern und der Öffentlichkeit zur Verfügung.
Evaluierung des Waffenrechts komplette Stellungnahme des BJV (PDF-Datei)
Bayerischer Jagdverband e.V.
Für ein praxisgerechtes, rechtssicheres und verhältnismäßiges Waffenrecht.