PRESSEMITTEILUNG 
 
Positionierung zum Wolf: BJV fordert Aufnahme ins Jagdrecht
Der Wolf gehört ins Jagdrecht, fürs Wolfsmonitoring zuständig muss der Bayerische Jagdverband sein – der hierfür Mittel vom Freistaat Bayern erwartet. Das sind die Kernforderungen, die das Präsidium des Bayerischen Jagdverbands in seinem Positionspapier Große Beutegreifer zusammenfasst. Vorgestellt wurde es beim Landesjägertag 2024 in Weiden.
Auch sollen künftig mögliche oder erfolgte Risse von Schalenwild bei der Abschussplanung berücksichtigt werden, sobald durch das Monitoring des BJV residente Wölfe oder Luchse etwa in Hegegemeinschaften nachgewiesen sind. Zudem setzt sich der BJV intensiv für die Fortbildung von Jägern und Revierinhabern ein, die in ihren Revieren Wölfe haben, um hier spezifisches Fachwissen zu vermitteln. 
Dazu BJV-Präsident Ernst Weidenbusch:
 „Unsere Jägerinnen und Jäger sind die Experten für unser Wild. Daher gehört das Wolfsmonitoring und das Wolfsmanagement in Jägerhand. Die Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht ist hier definitiv geboten.“ 

Alle Positionen des BJV zum Wolf:

  1. Der BJV akzeptiert die Rückkehr ehemals einheimischer, verschwundener Tierarten und fordert deren Aufnahme ins Jagdrecht. Geeignete Lebensräume sollen besiedelt werden können, in lokal angepassten Dichten und stets im Einklang mit der von Menschen dominierten Kulturlandschaft und deren Nutzungsinteressen.
  2. Große Beutegreifer sind Teil eines artenreichen und gesunden Wildtierbestandes. Das Dasein großer Beutegreifer setzt eine ausreichende Beutetierpopulation voraus.
  3. Der BJV verurteilt illegale Tötungen und beteiligt sich aktiv an deren Aufklärung.
  4. In der Kulturlandschaft besteht die Notwendigkeit für eine wildökologische Raumplanung. Der BJV fordert, diese umzusetzen und in allen von Großen Beutegreifern betroffenen Landkreisen Fachpersonal mit entsprechenden Kenntnissen bereitzustellen, um die Betroffenen vor Ort beraten zu können.
  5. Der BJV fordert eine unbürokratische Anrechnung tatsächlicher und möglicher Schalenwild-Risse auf die Abschussplanung (Wolf-/Luchsfaktor im Abschussplan), wenn durch ein lokales Monitoring des BJV, z. B. auf HG-Ebene, ein residenter Wolf/Luchs nachgewiesen wird.
  6. Der BJV befürwortet eine Zusammenarbeit mit anderen Naturschutzverbänden, ein guter Kontakt zur Spitze dieser Verbände ist wünschenswert. Eine konkrete Zusammenarbeit zwischen BJV und diesen Verbänden auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene wird begrüßt.
  7. Der BJV verbessert das Fachwissen von Jägern/Revierinhabern, in deren Reviere Große Beutegreifer anzutreffen sind, um Konflikte möglichst gering zu halten.
  8. Der BJV fordert die Festlegung einer verträglichen Obergrenze der Wolfspopulation in Bayern aufgrund eines engmaschigen und systematischen Monitorings durch den BJV. Auch das Monitoring der Bären und der Luchse muss durch den BJV erfolgen.
  9. Unter der Voraussetzung der Zustimmung der vor Ort betroffenen BJV-Kreisgruppen und der Vertreter des Grundeigentums befürwortet der BJV sog. aktive Maßnahmen – Luchsfreilassungen – im Rahmen notwendiger genetischer Auffrischungen auf der Grundlage eines belastbaren Monitorings durch den BJV.
  10. Der BJV fordert die Finanzierung aller angesprochenen Monitoring-Maßnahmen des BJV durch den Freistaat Bayern.

Das Positionspapier des BJV (PDF-Datei)