Sozialwahl: Ihre Unterschrift kann entscheiden!

Im Mai 2023 finden bundesweit wieder die Sozialwahlen zu den Gremien der gesetzlichen Sozialversicherung statt. Nach 2017 will der Deutsche Jagdverband (DJV) erneut mit dem Bayerischen Jagdverband (BJV) antreten, um die Interessen der Jägerschaft in den Selbstverwaltungsgremien der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) besser zur Sprache zu bringen. Damit sich DJV und BJV an der Sozialwahl beteiligen können, müssen bundesweit mindestens 300 sogenannte Unterstützerunterschriften von Wahlberechtigten gesammelt werden. Das heißt: Unterschreiben dürfen nur Jägerinnen und Jäger, die über die SVLFG gesetzlich unfallversichert sind und zur Gruppe der „Selbstständigen ohne fremde Arbeitskräfte“ gehören. Auch deren Ehe- und Lebenspartner sind wahlberechtigt, sofern sie im Jagdbetrieb mitwirken. Sie müssen nicht selbst jagen, auch eine gelegentliche Unterstützung in geringem Umfang reicht aus, zum Beispiel bei Gesellschaftsjagden oder beim Verwerten des Wildes. Wichtig: Im Revier dürfen keine sozialversicherungspflichtigen Angestellten arbeiten.

Da wir die Wahlberechtigung der Unterstützer selbst überprüfen müssen, brauchen wir auch entsprechende Nachweise (beispielsweise eine Kopie des Beitragsbescheides oder – falls der Name nicht aus dem Beitragsbescheid hervorgeht – des Pachtvertrages). Nähere Informationen stel len wir voraussichtlich bis spätestens Ende September hier zur Verfügung. Wichtig: Die Unterstützerunterschriften bauchen wir bereits für die Zulassung zur Wahl. Die Wahl selbst findet dann im Mai 2023 als Briefwahl statt. Machen Sie Werbung für die Jagdliste! Und beteiligen Sie sich an der Wahl, auch wenn Sie schon für unsere Liste unterschrieben haben. Nähere Informationen zur Sozialwahl und den Unterstützerunterschriften gibt es unter www.jagdverband.de/ sozialwahl-2023. Dort informiert der DJV laufend zur Wahl im kommenden Jahr, den aktuellen Stand und das Verfahren. Die Unterschriftenliste sowie die dazugehörige Erläuterung gibt es auf Anfrage bei den Geschäftsstellen der Landesjagdverbände. Frist für die Unterstützerunterschriften:15. Oktober 2022

Foto: Monster Ztudio/stock.adobe.com

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