Keine Schonzeitverkürzung mehr: Jagdministerium setzt BJV-Forderung um

Schonzeitverkürzungen für Rehwild soll es künftig in der Praxis so gut wie gar nicht mehr geben: die entsprechende Forderung des Bayerischen Jagdverbandes hat Jagdminister Hubert Aiwanger in die Tat umgesetzt und am 11. März die entsprechende Vollzugsanordnung an alle unteren Jagdbehörden verschickt. Darin werden die unteren Jagdbehörden detailliert auf sieben Seiten informiert und aufgefordert, Anträge auf Schonzeitverkürzung ab sofort überhaupt nur noch anzunehmen und zu bearbeiten, wenn sie konkret und umfassend begründet sind. Ein möglicher Beschluss zu einer Schonzeitaufhebung darf demnach nur in absoluten, speziell begründeten Ausnahmefällen ergehen. Ein genereller, einfacher Hinweis auf Wildschäden reicht dafür nicht mehr aus. Es muss klar belegt werden, dass übermäßige Wildschäden in einem konkreten Gebiet oder Revier zu befürchten sind, die nur durch eine Schonzeitverkürzung zu verhindern sind. Das Argument, dass die Abschlussplanerfüllung in der regulären Jagdzeit nicht gelungen ist, genügt nicht mehr – sondern es müssen weitere jagdliche und forstliche Aspekte geltend gemacht werden. Sollte dann eine Genehmigung erteilt werden, ist diese zudem räumlich und zeitlich zu begrenzen. Das im Dezember 2020 neu gewählte Präsidium des Bayerischen Jagdverbands unter Ernst Weidenbusch hatte sich seitdem auch in zahlreichen Gerichtsverfahren gegen die Schonzeitverkürzungen eingesetzt.

Dazu BJV-Präsident Ernst Weidenbusch:
„Wir Jäger sind auch Anwälte der Wildtiere. Darum tut es gut zu sehen, dass sich unser Einsatz für sie gelohnt hat. Man merkt einfach, dass mit Hubert Aiwanger jetzt ein Praktiker Jagdminister ist. Denn es ist ja auch wissenschaftlich belegt: zu viel Jagddruck erhöht den Verbiss. Schonzeiten haben auch deshalb ihren Sinn.”

Pressemitteilung: Bayerischer Jagdverband, Abdruck honorarfrei

*Text: Ursula Hoffmann, Foto: Klaus/stock.adobe.com*

 

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