Tierarten
Primär beschäftigt sich die Jägerschaft mit den Tierarten, die nach Paragraph 2 Bundesjagdgesetz dem Jagdrecht unterliegen.
In Bayern sind weitere sieben Tierarten gelistet: Marderhund, Waschbär, Nutria, Rabenkrähe, Elster, Eichelhäher und Nilgans.
Leittierarten
Einzelne Arten haben im Sinne des Naturschutzes einen besonderen Stellenwert, da sie besondere Ansprüche an ihren Lebensraum stellen. .
weiterlesenInvasive Arten / Neozoen
Mit besonderem Interesse werden zuwandernde, eingebürgerte oder aus Gefangenschaft freigelassene Arten aus fernen Regionen beobachtet
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