Revierübergreifende Nachsuche: BJV-Forderung erfüllt

Die vom Bayerischen Jagdverband seit mehr als einem Jahr eingeforderte Verordnung zur revierübergreifenden Nachsuche kommt. Am 30.12.2023 tritt die neue Regelung in Kraft, der zufolge anerkannte Nachsuchengespanne auch über Reviergrenzen hinweg krankgeschossenes Wild verfolgen dürfen. Bisher musste die Nachsuche, wenn es keine Einigung mit den Reviernachbarn gab, an der Reviergrenze abgebrochen werden. Auf Initiative des BJV hatten die Regierungsfraktionen von CSU und FREIEN WÄHLERN bereits vor 18 Monaten das Bayerische Jagdgesetz geändert und so die Verordnung ermöglicht. Diese war vom bayerischen Landwirtschaftsministerium jedoch seitdem nicht umgesetzt worden. Bayerns Wirtschaftsminister Aiwanger, in dessen Zuständigkeitsbereich seit der Landtagwahl auch die Jagd fällt, hat die Verordnung nun in Kraft gesetzt:

Dazu BJV-Präsident Ernst Weidenbusch: „Wir begrüßen sehr, dass jetzt endlich die tierschutzgerechte Nachsuche auch in Bayern rechtssicher möglich ist. Im Sinne von Bayerns Jägern haben wir hier massiv darauf hingewirkt, diese Lösung umzusetzen. Bayerns Jagdminister Hubert Aiwanger hat die Nachsuche unverzüglich zur Chefsache gemacht und dafür gesorgt, dass Tierleid vermieden werden kann“.

Mehr Informationen und die Beantragung als anerkanntes Nachsuchengespann hier:

https://www.stmwi.bayern.de/jagd-forst/oberste-jagdbehoerde/nachsuchengespanne/

 

Fotonachweis: MEISTERFOTO/stock.adobe.de

 

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