Causa Neuburg: BJV-Präsidium fordert Rücknahme der Satzungsänderung

Per Präsidiumsbeschluss hat der Bayerische Jagdverband bei seiner Präsidiumssitzung in Esselbach einmal mehr die Kreisgruppe Neuburg aufgefordert, ihre Satzungsänderung und damit auch die anhängige Klage zurückzunehmen. Gleichzeitig wird der Kreisgruppe für diesen Fall erneut der Verbleib im Jagdverband angeboten – und der Meinungsumschwung der Vorsitzenden Christine Liepelt bedauert. 

Dazu BJV-Präsident Erst Weidenbusch:

„Zusagen sollten eingehalten werden. Wir als Bayerischer Jagdverband stehen zu unserem Wort: wenn die Kreisgruppe Neuburg ihre Satzungsänderung zurücknimmt, bleibt sie selbstverständlich bei uns im Landesjagdverband herzlich willkommen und erwünscht.“

Beim Treffen der Kreisgruppen mit Jagdminister Aiwanger am 16.05.2024 hatte Liepelt dem Minister zugesagt, die umstrittene Satzungsänderung ihrer Kreisgruppe rückgängig zu machen und so den Verbleib des Jagdschutzvereins Neuburg im BJV sicherzustellen. Aiwanger hatte der Vorsitzenden dabei nochmals deutlich erklärt, dass die Mitgliedschaft einer Kreisgruppe im Verband nur dann möglich sei, wenn die geltenden Regeln des Verbandes akzeptiert würden.

Zuvor hatte der Jagdschutzverein Neuburg auf seiner Mitgliederversammlung trotz Information über die Folgen durch den Vizepräsidenten des Verbands, Roland Weigert, eine Satzungsänderung beschlossen. Darin erkannte die Kreisgruppe Statuten und Disziplinarordnung des Landesjagdverband Bayern nicht mehr an und schaffte die satzungswidrige Option, sich auch anderen jagdlichen Dachverbänden als dem BJV anzuschließen. Als Folge hatte daraufhin der Landesausschuss des BJV den Ausschluss des Jagdschutzvereins Neuburg aus dem BJV beschlossen.

Entgegen ihrer Ankündigung beim Treffen im Ministerium hat Liepelt jedoch die Satzungsänderung nicht zurückgenommen und stattdessen Antrag beim Landgericht München auf Wiedereinräumung der angeblich bereits entzogenen Mitgliederrechte eingereicht. Tatsächlich sind die ordentlichen Mitglieder der Kreisgruppe nach wie vor über den BJV versichert und erhalten die monatliche Mitgliederzeitung „JAGD in Bayern“. Die Verhandlung vor dem Landgericht München ist für den 3. Juli terminiert.

 

Die Pressemitteilung des BJV kann hier heruntergeladen werden.

Pressemitteilung: Bayerischer Jagdverband, Abdruck honorarfrei

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