Förderung des Hundeswesens – Zuschussantrag

Der BJV unterstützt die Ausbildung von Jagdhunden mit Mitteln aus der Jagdabgabe. Gefördert werden Hundeprüfungen der im Jagdgebrauchshundverband (JGHV) zusammengeschlossenen Zucht- und Prüfungsvereine und die Abschlussprüfung des Hundeführerlehrgangs in den BJV-Kreisgruppen. Dabei zählen nur Hunde, die die Abschlussprüfung des Grundkurses bestanden haben.

Zur Vergabe der Mittel aus der Jagdabgabe verlangt das Ministerium den Nachweis eines Eigenanteils. Für den Nachweis des Eigenanteils genügt die Angabe des Nenngelds der jeweiligen Prüfung oder die Aufwandsentschädigung pro Hund für die Teilnahme am Hundeführerlehrgang.

Zuschussantrag-Förderung-Jagdhundewesen

Voraussetzungen für die Förderung:

  • Zuschüsse gibt es nur für Hunde, die die Prüfung bestanden haben
  • Zuschüsse gibt es nur für Prüfungen, die in Bayern stattfinden.
    Findet die Prüfung nicht in Bayern statt, muss der Hundeführer in Bayern seinen Wohnsitz haben.
  • Der Hundeführer oder der Eigentümer des jeweiligen Hundes muss Jagdscheininhaber sein, er muss nicht BJV-Mitglied sein.

Mit dem Zuschuss-Antrag bitte folgende Unterlagen einreichen:

  • Kopie des amtlichen Prüfungsberichtes (JGHV-Formblatt 2, BJV-Zensurenblatt N; Vbr.: Bescheinigung des Stammbuchamtes) beifügen als Nachweis, dass der Hund die Prüfung bestanden hat,
    die Prüfung in Bayern statt fand bzw. der Hundeführer seinen Wohnsitz in Bayern hat, der Hundeführer Jagdscheininhaber ist.
  • Eine Bescheinigung über das Nenngeld (Meldegeld) bzw. die Gebühr für den Hundeführerlehrgang als Nachweis für den so genannten Eigenanteil

Das auf dem Zuschuss-Antrag angegebene Konto muss ein Vereinskonto sein, Ausnahme bei Vbr. –Nachweis: Hier bitte nur das Privatkonto des Hundeführers

  • Die Zuschüsse für die Kreisgruppen/Jägervereine werden über den jeweiligen Beauftragten für das Hundewesen des Regierungsbezirkes beantragt
  • Die Zuschüsse für die Zucht- und Prüfungsvereine, sowie für „Vbr.“ werden über den Vorsitzenden des Ausschusses Jagdhundewesen bzw. über die damit beauftragte Person beantragt (Adresse s. unten)
  • Alle Anträge eines Kalenderjahres können zusammen eingereicht werden, bei mehr als fünf Prüfungen auch als Tabelle und in einem Antrag zusammengefasst.
  • Termin für die Antragsstellung: November des laufenden Jahres

Keine Zuschüsse gibt es für: Brauchbarkeitsprüfungen, Begleithundeprüfungen, Ausstattung mit Funkgeräten, Gefriertruhen, Schliefenanlagen, Prüfungsweihern usw.

Für Prüfungen sind folgende Zuschüsse pro Hund vorgesehen:

  • Bringtreue (Btr), Spurlautprüfung, Stöberprüfung (Dackel): 5 €
  • Frühjahrsprüfungen, Anlagenprüfung, VJP (Verbandsjugendprüfung), Derby: 9 €
  • Junghundprüfung, Zuchtprüfung, Bauprüfung:  9 €
  • HZP (Herbstzuchtprüfung), „Solms“, „Hegewald“, „Schorlemer“, u.ä.: 12 €
  • Eignungsprüfung (ohne Schweiß), Bringleistungsprüfung (BLP, Retriever): 12 €
  • Vielseitigkeitsprüfung, EP (Eignungsprüfung mit Schweiß, Dackel, DW): 14 €
  • BJV-Hundeführerlehrgang (Grundkurs) mit Abschlussprüfung: 14 €
    (gilt nur für Jagdhunde!)
  • VSwP (Verbandsschweißprüfung), Schweißprüfung für Dachshunde: 23 €
  • Vor- und Hauptprüfung für alle Schweißhund-Rassen: 23 €
  • Gebrauchsprüfung (GP), Verbandsprüfung nach dem Schuss (VPS): 23 €
  • VGP /TF (Verbandsgebrauchsprüfung mit Tagfährte): 23 €
  • VGP/ÜF (Verbandsgebrauchsprüfung mit Übernachtfährte): 25 €
  • Verlorenbringer-Nachweis (Vbr., Einzelprämie für den Hundeführer): 30 €

Zuschussantrag-Förderung-Jagdhundewesen

Die Zuschussanträge schicken Sie bitte an:
Rita Beitinger
Tel.: 089 / 990 234 18
E-Mail: rita.beitinger@jagd-bayern.de

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