Causa Neuburg: Kreisgruppe verweigert gütliche Einigung

Beim Verhandlungstermin über die einstweilige Verfügung, die die Kreisgruppe Neuburg beantragt hatte, hat die KG-Vorsitzende Liepelt die mögliche gütliche Einigung abgelehnt und beharrt auf einer Gerichtsentscheidung.

In der Verhandlung war deutlich geworden, dass die von der Kreisgruppe in diesem Eilverfahren geforderten Mitgliederrechte tatsächlich nicht entzogen wurden und die Forderungen somit gegenstandslos sind. 
Trotzdem wollte die Kreisgruppenvorsitzende ihren Antrag auf einstweilige Verfügung nicht zurückziehen. Die Entscheidung des Gerichts zur einstweiligen Verfügung wird am Montag verkündet.
Bis zum Abschluss des verbandsinternen Verfahrens über den Ausschluss aufgrund der unzulässigen Satzungsänderung – bei der Landesversammlung am 14. September – ist die Kreisgruppe Neuburg weiterhin ordentliches Mitglied des BJV mit den entsprechenden Rechten und Anspruch auf die Serviceleistungen des Verbands wie Mitgliedermagazin und Versicherungsschutz. 
 
Dazu BJV-Präsident Ernst Weidenbusch:
„Dass auf einer Gerichtsentscheidung beharrt wird, wenn eine gütliche Einigung möglich ist, lässt uns verständnislos zurück. Zudem hat Rechtsanwältin Haderthauer heute klar erklärt, dass die Satzungsänderung der KG Neuburg vor allem deshalb angestrebt wurde, damit zukünftig auch ein Austritt aus dem Bayerischen Jagdverband und der Eintritt in einen anderen Dachverband nicht nur möglich ist, sondern auch erleichtert wird.“ 

Die Pressemitteilung des BJV kann hier heruntergeladen werden.

Pressemitteilung: Bayerischer Jagdverband, Abdruck honorarfrei

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