Kitzrettung: Allgemeinverfügung setzt EU-Beschränkungen außer Kraft

Die Sorgen der vergangenen Wochen waren unbegründet: Auch 2024 kann die Kitzrettung durch die Drohnenteams, wie sie sich in den vergangenen Jahren etabliert hat, durchgeführt werden. Kurzfristig ist für die bevorstehende Kitzrettung-Saison eine Allgemeinverfügung vom Luftfahrt-Bundesamt erlassen worden. Diese ermöglicht die Rehkitzrettung im gleichen rechtlichen Rahmen wie die letzten Jahre durchzuführen.
Gemäß der Allgemeinverfügung mit der Nummer B5-30103-2024-01 des Luftfahrt-Bundesamtes vom 20.03.2024 dürfen Kitzrettungsteam mit Drohnen mit einer höchstzulässigen Startmasse von 250g bis 25 kg beim Betrieb in der offenen Kategorie, Unterkategorie A3 den Mindestabstand von 150m zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie oder Erholungsgebieten unterschreiten. Auch gilt dies für Bestandsdrohnen die vor dem 01.01.2024 angeschafft wurden.
Zu beachten ist das die Allgemeinverfügung bis zum 19.11.2024 befristet ist. An einer langfristigen Lösung wird gearbeitet. Dennoch sollten sich die Vereine zeitgleich um eine Schulung für die Fernpilotenlizenz A2 bemühen.

*Text: Christian Fischer, Foto: countrypixel/stock.adobe.com*

Allgemeinverfügung (PDF-Datei)

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