Brachen: BJV kritisiert Aussetzung der EU-Stilllegungspflicht

Brachen sind essentielle Lebensräume fürs Niederwild: mit dem Verzicht auf die Pflicht, 4 Prozent der landwirtschaftlich genutzten Fläche stilllegen zu müssen, droht nach Ansicht des Bayerischen Jagdverbandes ein massiver Verlust an Artenreichtum und Biodiversität.

Die EU hatte eine Ausnahmeregelung von der Pflichtbrachen-Regelung beschlossen, der zufolge Landwirte statt der Stilllegung der 4 Prozent der Ackerfläche auch Eiweißpflanzen oder Zwischenfrüchte zur Futternutzung anbauen dürfen.

Dazu Sebastian Ziegler, BJV-Vizepräsident:

„Ohne Brachflächen droht uns künftig ein stummer Frühling. Egal ob Rebhuhn, Grauammer, blauflügelige Ödlandschrecke oder Feldhase: nahezu alle Bewohner der Agrarlandschaft brauchen Brachen. Ohne sie kann der fortschreitende Verlust an Biodiversität in unseren Fluren nicht gestoppt werden .Und das gefährdet unsere eigene Lebensgrundlage. Die jetzige Regelung wird dramatische Auswirkungen haben. Als anerkannter Naturschutzverband fordern wir, den Lebensraum Brache zu retten und gleichzeitig  Landwirtinnen und Landwirte angemessen für die Anlage von Brachen zu entlohnen. Dafür muss dann besonderer Fokus auf die qualitativ hochwertige Ausgestaltung der Brachen gelegt werden und die jährliche Mulchpflicht entfallen.“

Pressemitteilung: Bayerischer Jagdverband, Abdruck honorarfrei

Pressemitteilung (PDF-Datei)

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