Jagdrechtliche Erlaubnis für den Einsatz von Nachtsichttechnik

Am 20. Februar trat das neue Waffenrecht in Kraft. Danach sind für Jäger Nachtsichtvorsätze und Nachtsichtaufsätze für Zielfernrohre waffenrechtlich nicht mehr verboten. Jagdrechtlich ist der Einsatz von Nachtzieltechnik aber nach wie vor nicht erlaubt (§ 19 BJagdG). In Bayern haben jetzt das Bayerische Landwirtschaftsministerium und das Bayerische Innenministerium den Einsatz von Nachtsichttechnik für Jäger erleichtert und das jagdrechtliche Verbot durch eine Einzelanordnung eingeschränkt. Die Einzelanordnung erfolgt auf Antrag des Revierinhabers. Im Antrag sind besondere Gründe und der Personenkreis anzugeben. Besondere Gründe liegen, so das gemeinsame Schreiben der beiden Ministerien an die Landratsämter, in ganz Bayern durch die akuter Gefahr von ASP vor. Die Ausnahme vom Verbot gilt nur für die Schwarzwildjagd.

 

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