Pressemitteilung Rottaler Erklärung

Der Bayerische Jagdverband (BJV) unterstützt einen sinnvollen sowie nachhaltigen Waldumbau und steht an der Seite der Landwirte und Waldbauern. Unsinnige und einseitige Forderungen zu Lasten unserer Wildtiere und der Biodiversität lehnt der BJV ab. Wenn die selbsternannten Ökojäger postulieren: „Die Jagdzeit soll zum Schutz der Tiere….   ausgeweitet werden“, gilt es klar Position zu beziehen und dem entschieden entgegenzutreten. 

„Mit solchen und weiteren grotesken Forderungen aus der so genannten Rottaler Erklärung“, so BJV-Vizepräsident und Biologe Thomas Schreder, „zeigt der so genannte Ökologische Jagdverband, wie er die Ökologie in Bayern versteht, und wie er den gesetzlichen Auftrag, die heimische Tierwelt als wesentlichen Bestandteil der heimischen Natur zu bewahren, umsetzen möchte.“ Unter dem Vorwand „Wald vor Wild“, wie es in Art. 1 des Bayerischen Waldgesetzes steht, setzt der ÖJV seinen Feldzug vor allem gegen das Rehwild fort.

Feldkirchen, 29. November 2019 (ts) – Mit einem Angriff gegen das in Bayern bewährte Jagdgesetz und mit Forderungen, die sich einzig und allein auf eine Erhöhung der Abschusszahlen konzentrieren, versucht dieser Jagdverband, Ökologie und Ökonomie zu verwischen.

„Rottaler Erklärung“ – widersprüchlich und weit ab von der Realität

Diese Botschaft jedenfalls liefert die „Rottaler Erklärung“, ein Positionspapier, das eine kleine Gruppe selbsternannter

Ökojäger kürzlich in einem Gasthaus in Niederbayern verfasst hat. Dieses Papier ist ein Schritt rückwärts und zeigt, dass die Initiatoren in der Vergangenheit verhaftet und nicht für die Zukunft gewappnet sind. In 16 Punkten werden alte, längst überholte Forderungen gebetsmühlenartig wiederholt: Längere Jagdzeiten, das Aus für die verpflichtende Hegeschau, das Verbot der Notzeit-Fütterung, die Verkürzung der Pachtdauer und vieles mehr.

Grotesk und weltfremd

Unter anderem wird auch gefordert: Zum Schutz der Tiere die Jagdzeit zu verlängern.

Unter Experten der Veterinärmedizin, der Wildbiologie und des Tierschutzes herrscht Einigkeit darüber, dass permanenter und langfristiger Jagddruck eine der Hauptursachen für Wildschäden im Forst ist. Deshalb fordern sie schon lange, ebenso wie der BJV, aus wildbiologischer und ökologischer Sicht, die Jagdzeiten erheblich zu verkürzen. Entscheidend ist außerdem die Schaffung von ausreichend Ruhezonen und artgerechten Lebensräumen.

Fallwild nicht auf der Streckenliste

Auch die Forderung, dass Fallwild nicht mehr in der Streckenliste dazugerechnet werden darf, zeigt, wie wenig durchdacht die Thesen zu Papier gebracht wurden. Auch Fallwild sind tote Tiere, die vorher im Bestand waren und dann nicht mehr zu Schaden gehen. Es ist ohne Sinn, sie nicht auf der Streckenliste zu führen. Im Gegenteil,  Informationen über Fallwild und mögliche Todesursachen sind für die Wildbewirtschaftung von nicht unerheblicher Bedeutung. Bei vielen Wildarten ist eine solche „Ursachenforschung“ ein entscheidendes Kriterium für den Seuchenschutz.

Ohne jedes Maß und Ziel

Entgegen der übereinstimmenden Meinung der in Bayern in die jagdliche Bewirtschaftung eingebundenen Verbände und Organisationen, spricht sich der ÖJV mit dieser Erklärung für eine Änderung des Jagdgesetzes aus. Dem steht der Bayerische Jagdverband deutlich entgegen und verweist auf die hohe Qualität des Bayerischen Jagdgesetzes, das für viele Länder Vorbildcharakter hat.

Schulmeisterlich gegenüber Landwirten und Waldbesitzern

Die angeblichen „Ökojäger“ fordern mehr Fortbildung für die Grundeigentümer und eine Stärkung ihres Selbstbewusstseins durch Politik, Behörden und Landratsämter.

Landwirte und Waldbesitzern beweisen tagtäglich, dass sie sehr gut ohne solche plumpen Ratschläge auskommen. Der BJV setzt auf das Miteinander von Jägern und Jagdgenossen. Denn nur gemeinsam lässt sich viel für die Natur und den Wald erreichen. Dafür bietet der BJV schon seit vielen Jahren freiwillige Fortbildungen und Schulungen an, die gerade auch von den Jagdgenossen gerne angenommen werden und zeichnet regelmäßig Jagdgenossenschaften für ihre vorbildliche Zusammenarbeit mit der privaten Jägerschaft aus.

Waldumbau mit Wild

Als anerkannte Vertretung der Jagd in Bayern fordert der BJV ein klares Bekenntnis zu den heimischen Wild-tieren und einem dazugehörigen artenreichen Wald, der den sich wandelnden Bedingungen Zug um Zug angepasst werden muss. Der BJV verurteilt einseitige Forderungen, die nur zu Lasten der Wildtiere gehen. Vizepräsident Thomas Schreder: „Der BJV wird gemeinsam mit den Landwirten und Waldbesitzern die gesetzlichen Möglichkeiten ausschöpfen, wie die Jagd ihren Beitrag zu einem erfolgreichen Waldumbau leisten kann. Wir, als „Anwalt des Wildes“ sind uns unserer Verantwortung bewusst und stehen an der Seite der Jagdgenossen, um gemeinsam für ein Miteinander von Wald und Wild zu sorgen. Dafür müssen wir alle einen Beitrag leisten.“

Zu den Forderungen der „Rottaler Erklärung“ stellt der BJV klar, was bisher bereits festgeschrieben ist:

Die Erfüllung und Kontrolle der Abschusspläne ist gesetzlich geregelt. Die Jagdbehörden üben nach den gesetzlichen Bestimmungen ihre Kontrollfunktion aus.

Jeder Waldeigentümer kann seine eigenen waldbaulichen Ziele verfolgen. Das Bayerische Waldgesetz macht den Waldbesitzern keine Vorgaben, welche Baumart wachsen muss.

Die Pflichthegeschau ist bisher das einzige Instrument, um die Erfüllung der gesetzlichen Abschusspläne zu überwachen und zu kontrollieren. Daneben ist sie eine wichtige Plattform vor Ort, um Grundbesitzer und Jäger, Politik und Gesellschaft an einen Tisch zu bringen und miteinander zu reden über Wald und Wild, über gesunde Wildbestände und ihre Zusammensetzung, über artgerechte Lebensräume und wie man sie schaffen und erhalten kann. Der BJV startet aktuell ein Projekt, um die Qualität und die Bedeutung der Hegeschau weiter zu erhöhen.

Im Bedarfsfall kann die Jagdbehörde und nur die Jagdbehörde die Kontrolle der Abschussplanung erweitern und zum Beispiel den körperlichen Nachweis fordern.

Es besteht Konsens aller beteiligten Verbände Eckpunkte zur Weiterentwicklung des Forstlichen Gutachtens gemeinsam voran zu bringen. Das wurde so auch in den Koalitionsvereinbarungen der Regierungsparteien vereinbart.

Die Fütterung in Notzeiten ist gesetzlich vorgeschrieben. Bereits jetzt gibt es Instrumente zur Feststellung missbräuchlicher Fütterung.

Datei: Pressemitteilung Rottaler Erklärung (PDF-Datei)

Jagd ist gelebter Naturschutz

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Der Bayerische Jagdverband (BJV) ist ein staatlich anerkannter Naturschutzverband mit rund 50.000 Mitgliedern. Er ist die politische Vertretung der Jägerinnen und Jäger in Bayern
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